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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

PDF signieren auf oesterreich.gv.at

PDFs online unterschreiben mit der ID Austria

Um rechtssicher elektronisch zu unterschreiben, gibt es verschiedene externe Anbieter:

A-Trust

  • Unterschrift frei platzieren
  • Signaturerstellung mit ID Austria
  • Unterstützung nicht sichtbarer Unterschriften
  • Signiertes Dokument per E-Mail versenden
  • ID Austria (→ A-Trust)

Barrierefreie Positionierung

  • Unterschrift barrierefrei positionieren
  • Optionale automatische Positionierung
  • Unterstützung von ID Austria
  • Positionierung von Signaturen über QR-Codes
  • Kostenlose PDF-Signatur (→ EGIZ)

Primesign

  • Unterschrift frei im Dokument platzieren
  • Optionale automatische Positionierung
  • ID Austria sowie andere Signaturanbieter
  • Online-Unterschriftenmappe verwalten
  • Dokument per E-Mail zur Unterschrift vorlegen 
  • Dokumente teilen
  • Unterstützung nicht sichtbarer Unterschriften
  • Positionierung von Signaturen über QR-Codes (kommerzielle Version)
  • Verfügbar in deutscher und englischer Version
  • primesign (→ Cryptas)

Sproof sign

  • Unterschrift frei platzieren
  • Signaturerstellung mit ID Austria
  • Dokument anderen Personen zur Unterschrift vorlegen
  • Verfügbar in deutscher und englischer Version
  • sproof sign (→ sproof)

Unterschrift online überprüfen

Die RTR bietet die Möglichkeit, die Gültigkeit einer elektronischen Signatur kostenlos zu überprüfen.

Der Signaturprüfdienst der RTR ist eine Webanwendung, mit der sich elektronische Signaturen auch ohne der Installation spezieller Software prüfen lassen. Dabei werden Signaturen in den international genormten Formaten XAdESCAdESPAdESXMLDSIG und CMS ebenso unterstützt wie die früher in österreichischen E-Government-Anwendungen eingesetzten Formate (PDF-AS).

Weiterführende Links

Unterschrift elektronisch prüfen (→ RTR)

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt