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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Notversorgung

Für den Katastrophenfall sind alle österreichischen Hilfsorganisationen (z.B.→ Rotes Kreuz, → Arbeiter-Samariter-Bund, Feuerwehren) ausgerüstet, Soforthilfe zu leisten. Diese beinhaltet neben der medizinischen Versorgung von Verletzten und der Verteilung von Hilfsgütern auch die psychologische Hilfe für Opfer und ihre Angehörigen.

Für die Trinkwassernotversorgung gibt es keine eindeutig rechtlich geregelte Zuständigkeit. Der Wasserversorger bzw. die Gemeinde sollte auch in Krisen- und Katastrophenzeiten entsprechende Maßnahmen für die Trinkwassernotversorgung setzen. Eine gewisse Eigenverantwortung der Bürgerin/des Bürgers (u.a. Bevorratung von mindestens zwei Litern Trinkwasser pro Person und Tag für mehrere Tage) sollte im Sinne der Vorsorge jedoch vorhanden sein.

Die österreichischen Feuerwehren leisten auch in Notsituationen umfassende technische Hilfe und setzen in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde erforderliche Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere und lebensnotwendige Sachgüter.

Das → Rote Kreuz, → der Arbeiter-Samariter-Bund und das Österreichische Bundesheer (→ BMLV) verfügen außerdem über Trinkwasseraufbereitungsanlagen.

Team Österreich (→ Ö3) organisiert bei Not- und Katastrophenfällen im Inland freiwillige Nachbarschaftshelferinnen/Nachbarschaftshelfer und koordiniert deren Einsatz mit der offiziellen Einsatzleitung. Eine Registrierung als freiwillige Helferin/freiwilliger Helfer ist auf den Seiten von Team Österreich (→ Ö3) möglich. Eine Verständigung über einen Hilfseinsatz erfolgt per SMS.

Bei der Katastrophenhilfe kann auch das Österreichische Bundesheer (→ BMLV) auf Anforderung ziviler Behörden im Rahmen von Assistenzeinsätzen unterstützen.

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres