Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Unterstützungen und Förderungen für Lehrlinge

Neben dem Lehrlingseinkommen, das von den ausbildenden Unternehmen zu zahlen ist, können Lehrlinge zur Bedeckung ihrer Ausgaben (Lebenserhaltungskosten, Fahrt zur Ausbildungsstätte, evtl. Unterkunft, Weiterbildungen etc.) eine Reihe von Unterstützungen und Förderungen auf Bundes- und Landesebene beantragen.

Unter anderem gibt es Beihilfen, geförderte Weiterbildungskurse und Gratis-Jahreskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel. Unter den folgenden Internetadressen können ausführliche Informationen darüber, welche Förderungen infrage kommen und wie diese zu beantragen sind, eingeholt werden:

Förderungsmöglichkeiten für Lehrstellensuchende und Lehrlinge auf Bundesebene

Auch auf Landesebene gibt es verschiedene Förderungen und Unterstützungen, die Lehrstellensuchende und Lehrlinge nutzen können:

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

  • Bildungskonto Wien (→ waff)
    Mit dem Bildungskonto unterstützt der waff berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten Wienerinnen und Wienern.
  • Bildungsbonus Wien (→ waff)
    Der Bildungsbonus ist eine Leistung des waff, speziell für Absolventinnen/Absolventen einer Lehre. Unterstützt werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen.
Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft