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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Unionsbürgerschaft – Rechte durch die europäische Staatsbürgerschaft

Jede Staatsangehörige/jeder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist Unionsbürgerin/Unionsbürger. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ohne diese jedoch zu ersetzen. Sie verleiht allen Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter anderem folgende Rechte:

  • Das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung innerhalb der EU (Niederlassungsfreiheit)
  • Das Recht auf Erwerbstätigkeit in der EU (Freizügigkeit)
  • Das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und den Wahlen zum Europäischen Parlament in dem jeweiligen Mitgliedstaat, in dem eine Unionsbürgerin/ein Unionsbürger ihren/seinen Wohnsitz hat
  • Zugang zu diplomatischem und konsularischem Schutz eines anderen Mitgliedstaats außerhalb der EU
  • Das Recht auf Nichtdiskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts
  • Die Garantie der Grundrechte, die in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Charta der Grundrechte der EU aufgeführt sind
  • Schutz gegen Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
  • Gleichberechtigter Zugang zum Öffentlichen Dienst der Gemeinschaft
  • Petitions- und Beschwerderecht bei den europäischen Institutionen in Angelegenheiten, für die die Europäische Union zuständig ist oder die für sie von Interesse sind

Mit Europa.eu - der offizielle Website der Europäischen Union wurde ein weiterer wichtiger Meilenstein für ein gemeinsames Leben in der EU geschaffen. Darin können u.a. das Tagesgeschehen in der Europäischen Union verfolgt und Informationen über den Stand der europäischen Integration abgerufen werden. Die umfangreiche EU-Plattform bietet Bürgerinnen/Bürgern und Unternehmerinnen/Unternehmern zahlreiche Tipps und Hilfestellungen für das Leben und Arbeiten in der EU.

Weiterführende Links

→ Europa.eu - die offizielle Website der Europäischen Union

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion