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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

FAQ: Anwendung und Nutzung

Tipp

Sie können auf dieser Seite nach bestimmten Wörtern suchen, um die für Ihre Frage passende FAQ rasch und unkompliziert zu finden. Klappen Sie hierzu alle FAQs auf und drücken Sie auf Ihrer Tastatur "Strg" bzw. "Befehlstaste" und "F" und geben den gewünschten Begriff anschließend in den Eingabebereich ein.

 

Die ID Austria kann bereits in über 200 Online-Anwendungen diverser Behörden sowie in vielen Anwendungen der Wirtschaft verwendet werden.

Eine ID Austria für zahlreiche Anwendungen:

  • Elektronische Unterschrift:
    Unterschreiben Sie digitale Dokumente (z.B. für Vertragsabschlüsse) einfach online. Die elektronische Unterschrift ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und europaweit einsetzbar (Ausnahmen siehe Signatur- und Vertrauensdienstegesetz § 4).
  • Ein Login für mehrere Anwendungen:
    Mit Ihrem digitalen Ausweis brauchen Sie nur noch einen Login, um behördliche Online-Services und Anwendungen nutzen zu können. Ihre Identität wird durch das ID Austria Service sichergestellt.
  • Durchführung von digitalen Amtswegen:
    Digitale Amtswege können direkt mit der App „Digitales Amt“ durchgeführt werden und das rund um die Uhr. Unternehmen stehen digitale Amtswege auf usp.gv.at zur Verfügung.
  • Ausweisfunktion:
    Sie können mithilfe der ID Austria auch Ausweise, wie z.B. den Führerschein, am Smartphone vorweisen. Diese Einsatzmöglichkeit besteht vorerst nur in Österreich.

Eine Übersicht über zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Sobald neue Online-Services mit ID Austria bereitstehen, finden Sie diese auf www.oesterreich.gv.at oder in der App „Digitales Amt”.

Nein, die ID Austria ist kein Reisedokument und ersetzt nicht Reisepass oder Personalausweis.

Bei der Nutzung der ID Austria ist zwischen Ausweis-, Login- und Unterschriftfunktion zu unterscheiden:

  • Unterschrift: Betreffend der elektronischen Unterschrift erfüllt die ID Austria alle europäischen Vorgaben. Die qualifizierte Signatur, die mit der ID Austria durchgeführt werden kann, ist der eigenhändigen Unterschrift EU-weit gleichgestellt (Ausnahmen siehe Signatur- und Vertrauensdienstegesetz § 4). Das bedeutet, dass damit überall in Europa elektronisch unterschrieben werden kann.
  • Die Login-Funktionalität – und somit der elektronische Nachweis der Identität – kann für österreichische Onlineverfahren verwendet werden. Andere EU-Länder sind verpflichtet, die ID Austria gleichwertig mit ihren eigenen eIDs in der höchsten Sicherheitsstufe anzuerkennen. Österreichische Webanwendungen können natürlich auch im Ausland aufgerufen und mit ID Austria genutzt werden.
  • Basierend auf der ID Austria kann der Digitale Führerschein am Smartphone verwendet werden. Dessen Gültigkeit für Verkehrskontrollen ist vorerst auf Österreich beschränkt. 

Ja, die ID Austria funktioniert auch mit einem Wertkartenhandy (Wertkarten-Smartphone).

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt