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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Auslandsösterreicher und ihre Einrichtungen

AuslandsösterreicherInnen-Abteilung des BMEIA

Die Abteilung für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) ist die zentrale Service- und Informationsstelle des Bundes für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher und deren Anliegen. Wichtige Themen dabei sind z.B. Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen, Sozial-, Arbeits- und Gesundheitsbelange sowie Vermögensfragen im Zusammenhang mit Enteignungen im Ausland, letztere auch für Österreicherinnen/Österreicher mit Wohnsitz in Österreich. Individuelle Anfragen von Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern können direkt an die zuständige Gemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörde bzw. an den zuständigen Sozialversicherungsträger oder an die örtlich zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland – Botschaft oder Generalkonsulat – gerichtet werden.

Auslandsösterreicher-Fonds

Ziel des Auslandsösterreicher-Fonds ist die Unterstützung in Not geratener Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher. Leistungen des Fonds umfassen einmalige oder periodische finanzielle Zuwendungen in Notsituationen. Anträge auf Unterstützung sind im Wege der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörden zu stellen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden sich beim Auslandsösterreicher-Fonds.

Auslandsösterreichervereinigungen

Der Auslandsösterreicher-Weltbund (AÖWB) ist Dachverband, Interessenvertretung und Serviceorganisation der im Ausland bestehenden Österreicher- und Österreicherinnen-Vereinigungen. Der AÖWB entstand aus der Zusammenführung des "Auslandsösterreicherwerks" und des "Weltbunds der Österreicher im Ausland" und hat all deren Aufgaben übernommen.

Eine Liste der Vereinigungen im Ausland mit Österreich-Bezug wird vom AÖWB gemeinsam mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten geführt. Die einzelnen Österreicherinnen- und Österreicher-Vereinigungen im Ausland können über die Suchfunktion in der Datenbank des AÖWB, alphabetisch geordnet nach Ländern, eingesehen werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten