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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Oberösterreichische Krankenhäuser mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw.Babypoint

Hinweis

Im Folgenden finden sich die Informationen bezüglich der speziellen Baby-Urkundenservices in Krankenhäusern, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2015 bzw. im Sommer 2017 erhoben hat. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Liste der oberösterreichischen Krankenhäuser, die einen speziellen Baby-Urkundenservice anbieten.
KrankenhausStandesamtliche Leistung
Krankenhaus St. Josef Braunau
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landeskrankenhaus Freistadt
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Kepler Universitätsklinikum Linz
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
  • Es liegt jedoch ein Informationsblatt über die ersten Schritte zur Beurkundung im Krankenhaus auf.
Konventhospital
der Barmherzigen Brüder Linz
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
  • Es liegt jedoch ein Informationsblatt über die ersten Schritte zur Beurkundung im Krankenhaus auf.
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Linz 
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
  • Es liegt jedoch ein Informationsblatt über die ersten Schritte zur Beurkundung im Krankenhaus auf.
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried im Innkreis
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen am Standesamt:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
  • Ist jedoch eine Unterschrift mit Gegenzeichnung des Standesbeamten erforderlich (z.B. bei der Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern, Namensbestimmung Familienname Kind, Erklärung der gemeinsamen Obsorge) bedarf es eines Behördenweges beider Elternteile zum Standesamt.
  • Bei unehelichen Kindern kann auf Wunsch am Standesamt eine gemeinsame Obsorgeerklärung der Eltern für das Kind erstellt werden, beide Elternteile müssen hierzu gleichzeitig anwesend sein. Die Erklärung der gemeinsamen Obsorge wird dann an das zuständige Gericht weitergeleitet.

  • Im Zuge der Geburtsbeurkundung wird automatisch das zuständige Finanzamt (Familienbeihilfe) und die Österreichische Gesundheitskasse
  • über die Geburt informiert.
Landeskrankenhaus Rohrbach
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus (Infomappe wird den Eltern bereits bei der Geburtsvorbereitung übergeben)
  • Krankenhaus leitet die abgegebenen Dokumente bzw. Unterlagen an das Standesamt weiter (bei dieser Gelegenheit können auch alle Wünsche betreffend Namensgebung, gemeinsamer Obsorge udgl. bekannt gegeben werden)
  • Selbstabholung und eventuell noch erforderliche Unterfertigung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Niederschriften und Urkunden für das Neugeborene von der Mutter bzw. den Eltern am Standesamt:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
    • Beurkundung der kindesnamensrechtlichen Erklärung
    • Beurkundung über die Anerkennung der Vaterschaft (bei unehelichen Kindern)
    • Niederschrift über die Erklärung der gemeinsamen Obsorge (bei unehelichen Kindern)
  • Im Zuge der Geburtsbeurkundung wird automatisch der Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger genannt – Bezirkshauptmannschaft), das zuständige Finanzamt (Familienbeihilfe) und die Österreichische Gesundheitskasse
  •  
  • (Dachverband) über die Geburt informiert.
Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck 
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt (nach telefonischer Verständigung):  
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
  • Für Vaterschaftsanerkennungen muss mit der Mutter und dem Anerkennenden ein Termin vereinbart werden.
Klinikum Wels-Grieskirchen
  • Eine Mitarbeiterin des Standesamtes ist jeden Tag bis zu einer Stunde anwesend. 
  • Erforderliche Unterlagen zur Ausstellung der Urkunden des Babys müssen mitgebracht werden
  • Am nächsten Tag werden folgende Unterlagen direkt im Krankenhaus übergeben 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
  • Nach vorheriger Terminvereinbarung besteht auch die Möglichkeit zur Unterfertigung von Vaterschaftsanerkenntnissen bzw. zur Abgabe kindesnamensrechtlicher Erklärungen.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion