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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Österreichweite Ermäßigungen und finanzielle Unterstützungen

Pensionistenausweis der PVA

Jede Pensionistin/jeder Pensionist mit Wohnsitz im Inland bekommt automatisch einen Pensionistenausweis kostenlos zugeschickt. Dieser ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Er gilt als Ausweis und ermöglicht die Inanspruchnahme von Ermäßigungen bei Eintritten, Fahrtkosten und dergleichen.

Der Pensionistenausweis in Scheckkartenformat wird mit dem jährlichen Pensionsanpassungsschreiben im Jänner an die neuen Pensionsbezieher versendet. Sollte der Pensionsantritt während eines Kalenderjahres erfolgen, wird zunächst ein Pensionistenausweis in Papierform ausgestellt.

Der Ausweis gilt unbefristet. Versicherte, die allerdings eine befristete Pensionsleistung beziehen, erhalten entsprechend der Befristung der Leistung einen befristeten Ausweis.

Zuständige Stelle:

Pensionsversicherungsanstalt

E-Mail: pva@pensionsversicherung.at

ÖBB Vorteilscard Senior

Mit der ÖBB Vorteilscard Senior reisen Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren günstiger mit der Bundesbahn. Die Vorteilscard ist bei der Personenkasse oder beim Reisebüro am Bahnhof erhältlich. Sie kann auch online bestellt werden. Es ist kein Foto notwendig. Es muss jedoch immer ein gültiger Lichtbildausweis mit Altersnachweis mitgeführt werden.

Die Vorteilscard kostet 29 Euro im Jahr. Für Seniorinnen/Senioren die z.B. eine Ausgleichszulage oder Ergänzungszulage beziehen, besteht die Möglichkeit die Vorteilscard Senior Frei kostenlos zu erhalten.

Zuständige Stelle:

ÖBB Kundenservice

Telefon: 05-1717

Klimaticket

Mit dem "KlimaTicket Ö" kann mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln durch ganz Österreich gefahren werden. Es gilt für den Linienverkehr (öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehr und Verkehrsverbünde) in einem bestimmten Gebiet: regional, überregional und österreichweit.

Gekauft werden kann es online sowie bei den Servicestellen aller beteiligten Verkehrsverbünde und -unternehmen. Für Menschen ab 65 Jahren und jene mit Behinderung wird das Klimaticket um 821 Euro angeboten.

Weiterführende Links

Weitere finanzielle Unterstützungen und Ermäßigungen finden sich auf oesterreich.gv.at:

Letzte Aktualisierung: 26. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion