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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Phishing

  • Bedenken Sie, dass seriöse Unternehmen niemals per E-Mail dazu auffordern werden, persönliche Daten wie Passwörter oder Transaktionsnummern bekannt zu geben. Klicken Sie auf keine Links in E-Mails oder sonstigen Nachrichten
  • Antworten Sie niemals auf Phishing-E-Mails, sondern leiten Sie diese an das betroffene Unternehmen weiter oder löschen Sie diese sofort
  • Geben Sie vertrauliche Daten ausschließlich über SSL-verschlüsselte Seiten bekannt (erkennbar am "https://" in der Adresszeile und am geschlossenen Vorhängeschloss am unteren Rand Ihres Internetbrowsers)
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie eine Gewinnmitteilung erhalten, obwohl Sie an keinem Spiel teilgenommen haben
  • Prüfen Sie Stellenangebote im Internet, die Finanzdienstleistungen (z.B. die Durchführung von Geldüberweisungen) zum Inhalt haben, besonders sorgfältig
  • Führen Sie regelmäßig Sicherheitsupdates des von Ihnen verwendeten Internetbrowsers durch

Um Ihre Online-Banking-Aktivitäten sicher durchzuführen, können Sie in einigen Bankinstituten auch die ID Austria verwenden. Falls Sie doch Phishingopfer wurden, sollten Sie sofort Ihre Bank kontaktieren, um Ihr Konto sperren zu lassen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion