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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Gesundheit Österreich GmbH

Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) ist das nationale Forschungs- und Planungsinstitut für das Gesundheitswesen.
Sie wurde am 1. August 2006 durch das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG) eingerichtet.

Der Bund ist Alleingesellschafter der GÖG. Er wird durch die Bundesministerin für Gesundheit/den Bundesminister für Gesundheit vertreten.

Hauptsächlich werden von der GÖGStudien erstellt und Berichte veröffentlicht.
Diese sind zum großen Teil kostenlos zum Download erhältlich.

Die GÖG umfasst folgende Geschäftsbereiche:

  • Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG)
  • Fonds Gesundes Österreich (FGÖ)
  • Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG)

Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG)

Im Auftrag des Bundes führt das ÖBIG Forschungs- und Planungsarbeiten durch. Weitere Aufgaben sind die Gestaltung des Berichtswesens und die Erstellung von Grundlagen für die Steuerung des Gesundheitswesens.

In Bezug auf Transplantationen führt das ÖBIG das Widerspruchsregister gegen die Organspende sowie das Stammzellenregister.

Fonds Gesundes Österreich (FGÖ)

Der FGÖ ist für Gesundheitsförderung und Prävention zuständig. Er entwickelt Aktivitäten und Kampagnen, die eine gesunde Lebensweise für Menschen in Österreich fördern, und unterstützt Projekte.

Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG)

Das BIQG führt regelmäßig Evaluierungen des österreichischen Qualitätssystems im Gesundheitswesen durch und ist bei der Entwicklung des Qualitätssystems unterstützend tätig.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG)

Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz