Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Geschirrspüler

Der Energieverbrauch von Geschirrspülern ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Dennoch verursachen Geschirrspüler etwa sechs Prozent des Stromverbrauchs in Haushalten.

Es lohnt sich daher, beim Kauf eines neuen Geräts aufeinen sparsamen Stromverbrauchzu achten. Um einen übersichtlichen Vergleich über den Energieverbrauch der Geräte zu gewährleisten, gilt seit März 2021 ein neues Kennzeichnungssystem ohne Pluszeichen.

Geschirrspüler sollten der Haushaltsgröße angepasst sein. Wer sein Geschirr im halbvollen Geschirrspüler wäscht, verschwendet Energie.

Nach Möglichkeit sollten beim Geschirrspülen Eco- und Energiesparprogramme gewählt werden. Diese Programme benötigen zwar mehr Zeit, dafür waschen sie aber mit einer niedrigeren Wassertemperatur, wodurch Energie gespart wird.

Bevor das Geschirr in den Geschirrspüler kommt, sollten lediglich die Essensreste entfernt werden. Es sollte aber nicht vorgespült werden. Durch das Vorspülen mit warmem Wasser wird unnötigerweise Energie verbraucht.

Wenn der Geschirrspüler einen Defekt hat, sollte er nach Möglichkeit repariert werden, um ihm so zu einer möglichst langen Nutzungsdauer zu verhelfen. Die Herstellung eines Neugeräts ist umweltbelastend und verbraucht wertvolle Ressourcen, die oft nur unzureichend zurückgewonnen werden können.

Weiterführende Links

Die neutrale und herstellerunabhängige Plattform "topprodukte.at" des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bietet weiterführende Informationen:

Letzte Aktualisierung: 7. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion