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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Aktives Wahlrecht – Nationalratswahl 2024

Allgemeine Informationen

Aktiv wahlberechtigt bei der Nationalratswahl 2024d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird – abgesehen vom Wahlalter – nach dem Stichtag beurteilt. Der Stichtag für die Nationalratswahl 2024 ist der 9. Juli 2024.

Eintragung in die Wählerevidenz

An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen in der Wählerevidenz geführt und damit am Stichtag (9. Juli 2024) im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. 

Neu

Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

Achtung

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher dürfen nur dann wählen, wenn sie am Stichtag (9. Juli 2024)bereits in der Wählerevidenz eingetragen sind oder auf deren Antrag bis spätestens 8. August 2024 in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen werden. Am 8. August 2024 endet der Einsichtszeitraum für die Auflegung der Wählerverzeichnisse.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen sind Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland. Sie können jederzeit mit einem ausgefüllten Formular einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen, um an bundesweiten Wahlen sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilzunehmen. Um die dafür zuständige Gemeinde herauszufinden, bietet das Bundesministerium für Inneres eine Ausfüllanleitung zum Antrag an. Häufig ist es die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Österreich.

Wenn sie im Ausland wählen, benötigen Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen für die Stimmabgabe immer eine Wahlkarte, da im Ausland nur die Briefwahl möglich ist. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden.

Es ist möglich, für die Dauer der Eintragung in der Wählerevidenz eine automatische Zusendung von Wahlkarten ("Abo") zu beantragen. Dafür muss das entsprechende Kästchen auf dem Antragsformular angekreuzt sein. Außerdem muss die zuständige Gemeinde die aktuelle Auslandsanschrift haben, wofür die Wahlberechtigten selbst verantwortlich sind.

Hinweis

Andere EU-Bürgerinne/ EU-Bürger und Personen aus Drittstaaten ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Nationalratswahlen nicht wahlberechtigt.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres