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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Formen von Gewalt an Frauen

Wenn Sie Gewalt an Frauen beobachten oder klare Hinweise dafür haben, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten, dass einer Frau Gewalt angetan wird. Sprechen Sie die Frau darauf an und vermitteln Sie ihr das Gefühl, dass sie sich Ihnen anvertrauen kann.

Welche Formen von Gewalt an Frauen gibt es?

Viele Frauen schweigen über erlittene Gewalt, oft aus Scham oder weil sie nicht ausreichend über Hilfsmöglichkeiten informiert sind.

Gewalt an Frauen tritt in unterschiedlichen Formen auf. Sie kann auf

  • physischer,
  • sexualisierter,
  • psychischer,
  • ökonomischer oder
  • sozialer

Ebene ausgeübt werden.

Am häufigsten erleben Frauen Gewalt in ihrer Familie: 90 Prozent aller Gewalttaten werden nach Schätzungen der Polizei in der Familie und im sozialen Nahraum ausgeübt. Die Dunkelziffer bei familiärer Gewalt ist sehr hoch.

Die Übergänge der verschiedenen Gewaltformen sind oft fließend. Körperliche und sexualisierte Gewalt sind immer unzulässig und selbstverständlich auch in der Familie strafbar. Nicht nur körperliche und sexualisierte Übergriffe, sondern auch Psychoterror, Erniedrigung, Verbote und soziale Isolation stellen Gewalt dar und dienen dem Mann als Mittel der Macht und Kontrolle über die Frau.

Männliche Gewalt im sozialen Nahfeld findet in allen Gesellschaftsschichten, in jedem Lebensalter und in jeder Kultur statt.

Körperliche Gewalt

Die Formen von körperlicher Gewalt sind vielfältig: Schläge, Stöße, Tritte, Haare reißen, Verbrennen, Prügeln mit Gegenständen bis hin zum Totschlag.

Psychische Gewalt

Bei psychischer Gewalt sind Frauen wiederholt verbalen und emotionalen Misshandlungen oder anderem seelischen Druck ausgesetzt, wie zum Beispiel Beschimpfungen, Demütigungen, Bedrohungen und Beleidigungen, die sich auf ihr Äußeres oder ihren Charakter beziehen, sowie öffentliches Lächerlichmachen. Folgen davon sind die Zerstörung des Selbstwertgefühls und der psychischen Gesundheit.

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt liegt vor, wenn einer Frau sexuelle Handlungen aufgezwungen oder aufgedrängt werden. Dazu zählen erzwungene vaginale, orale oder anale Penetration sowie der Zwang zu anderen sexuellen Aktivitäten. Auch das Aufzwingen, pornographisches Material gegen den eigenen Willen anzusehen, fällt unter sexuellen Missbrauch. Frauen, die solcher Gewalt ausgesetzt sind, sind Opfer von Aggressionen und Machtmissbrauch.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion