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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Behindertenanwalt – Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung

In jedem Bundesland in Österreich bietet der Behindertenanwalt Sprechtage. Diese Sprechtage können auf der Homepage des Behindertenanwalts abgefragt werden. In einigen Bundesländern gibt es auch eigene Anwaltschaften für Menschen mit Behinderung.

Der Behindertenanwalt bietet Beratung und Unterstützung in Themen wie Beschäftigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendliche mit Beeinträchtigungen, Integration bei Freizeitaktivitäten und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.

Kontakt

Kontaktdaten der Anwälte für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
NameKontaktdatenInformationen zur Ombudsstelle
Österreichweit: BehindertenanwaltBabenbergerstraße 5/4
1010 Wien
Telefon: +43 800 80 80 16
Fax: +43 1 71100 862237
E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at
Sprechtage der Behindertenanwältin in den Bundesländern
Burgenland: Anwaltschaft für Menschen mit BehinderungTechnologiezentrum Eisenstadt, Bauteil 5 - Erdgeschoß
Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt
Telefon: +43 57-600/2153
Telefax: +43 57-600/2171
E-Mail: post.patientenanwalt@bgld.gv.at
Kärnten: Anwaltschaft für Menschen mit BehinderungVölkermarkter Ring 31
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: +43 50 536 57151
Fax: +43 50 536 57150
E-Mail: abt1.behindertenanwaltschaft@ktn.gv.at 
Informationen zur Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in Kärnten
Niederösterreich: Niederösterreichische MonitoringausschussRennbahnstraße 29, Stiege B, 3/311
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-16212
Fax: +43 2742/9005-16279
E-Mailpost.gbb@noel.gv.at
Informationen zur Niederösterreichischen Monitoringstelle
Steiermark: Anwaltschaft für Menschen mit BehinderungPalais Trauttmansdorff
Zugang: Bürgergasse 5, 4.Stock
8010 Graz
Telefon: +43 316 877-2745
Fax: +43 316 877 5505
E-Mail: amb@stmk.gv.at
Informationen zur Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in der Steiermark
Tirol: Behindertenansprechpartner beim LandesvolksanwaltMeraner Straße 5
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 3052
E-Mail: landesvolksanwaltschaft@tirol.gv.a
Informationen zum Behindertenansprechpartner beim Landesvolksanwalt in Tirol
Wien: Wiener Monitoringstelle − Rechte von Menschen mit BehinderungenBüro der Wiener Monitoringstelle
c/o Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen
Muthgasse 62/RiegelC/3. Stock/Tür C 3.07
1190 Wien
Telefon: +43 1 4000 38950
E-Mail: buero@monitoringstelle.wien
Informationen zur Wiener Monitoringstelle − Rechte von Menschen mit Behinderungen

Hinweis

Auch die Antidiskriminierungsstellen bieten Information, Beratung und Unterstützung für Personen mit Behinderung bei der Verfolgung ihrer Rechte.

Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion