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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

IDAustria Registrierung mit ID Austria (Basisfunktion)

Tipp

Auf einen Blick: Wenn Sie…

  • die AppDigitales Amt“ nutzen und dort bereits mit Ihrer ID Austria mit Basisfunktion angemeldet sind
  • ein aktuelles Passfoto und einen Lichtbildausweis bereitstellen können

…können Sie eine Registrierungsbehörde besuchen, um direkt eine ID Austria mit Vollfunktion zu erhalten. Bringen Sie zum Behördentermin Ihr Smartphone mit der App, ein aktuelles Passfoto und einen Lichtbildausweis mit. 

Hinweis

Zusätzlich zu dem hier dargestellten Registrierungsprozess gibt es einen Online-Umstieg von behördlich registrierter IDAustria mit Basisfunktion auf IDAustria mit Vollfunktion. Dabei entfällt für Nutzerinnen/Nutzer, deren IDAustria mit Basisfunktion von einer Behörde registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Gemeindeamt/einer Bezirkshauptmannschaft), der persönliche Behördenweg für die Registrierung der IDAustria.

Voraussetzungen

Um die IDAustria zu erhalten und nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Allgemeine (behördliche) Voraussetzungen:

Technische Voraussetzungen:

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht mehr möglich, sich via SMS-TAN anzumelden.

So kommen Sie zu Ihrer IDAustria

  1. Melden Sie sich mit Ihrer IDAustria mit Basisfunktion in der AppDigitales Amt“ an.
    Hinweis: Wenn Sie sich mit einer Handy-Signatur anmelden, wird diese im Zuge einer Anmeldung auf ID Austria mit Basisfunktion umgestellt.
    Falls Ihre ID Austria mit Basisfunktion behördlich registriert wurde so wird Ihnen hier die Option geboten, direkt auf die Vollfunktion der ID Austria aufzuwerten, indem Sie Ihre Ausweisnummer eingeben. Wechseln Sie dazu zur Anleitung ID Austria Registrierung durch Online-Umstieg von einer behördlich registrierten ID Austria mit Basisfunktion.
    Hinweis: Es ist die aktuellste Version der App „Digitales Amt" erforderlich.
  2. Besuchen Sie eine Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung. Dies ist aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich, um die ID Austria mit Vollfunktion zu erhalten.
    Hinweis: Bringen Sie zu Ihrem Termin Ihren amtlichen Lichtbildausweis und ein aktuelles Passfoto mit.
    Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.
  3. Die Behörde schickt vor Ort ein Einmalkennwort („TAN“) an Ihre AppDigitales Amt“.
  4. Öffnen Sie die AppDigitales Amt“ und teilen Sie die dort empfangene TAN der Behördenmitarbeiterin/dem Behördenmitarbeiter mit. Sie können diese auch manuell abrufen, indem Sie auf das Symbol „Profil“ (in der Tab- Leiste unten) klicken und dort „TAN abfragen (bei Behörde)“ wählen. Falls das Symbol „Profil“ nicht angeboten wird so klicken Sie das Symbol „Anmelden“ und wählen dort „Offene Signaturen“ aus.
  5. Lesen und akzeptieren Sie die erforderlichen Zustimmungen (Signaturvertrag, AGB, Datenschutzmitteilung).
  6. Zum Abschluss der ID Austria-Registrierung geben Sie Ihr Signatur-Passwort ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
    Hinweis: Die Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID) muss auf Ihrem Smartphone aktiviert sein.
  7. Ihre ID Austria mit Vollfunktion ist nun mit der AppDigitales Amt“ verknüpft.

Der Registrierungsprozess ist abgeschlossen und Ihre IDAustria einsatzbereit.

Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt