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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Aktuelle Apps zum Thema "Jugendliche"

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Apps zum Thema "Jugendliche", die von verschiedenen Behörden und Institutionen erstellt wurden.

Deine Rechte U18

Diese App der Kinder- und Jugendanwaltschaft (→ KIJA) bietet rechtliche Informationen für Kinder und Jugendliche, einen Überblick über die neun unterschiedlichen österreichischen Jugendschutzbestimmungen sowie Informationen über die wichtigsten Altersgrenzen von 0 bis 18.

Young Carers Austria

In Österreich gibt es über 42.000 pflegende Kinder und Jugendliche, sogenannte Young Carers. Sie unterstützen im Haushalt, kümmern sich um jüngere Geschwister, übernehmen Pflegetätigkeiten und tragen viel Verantwortung. Die App "Young Carers Austria" des Sozialministeriums (→ BMSGPK) bietet Informationen und einen Überblick zu Hilfsangeboten in Österreich. Zu finden sind wichtige Notfallnummern, Kontaktadressen, ein ABC mit Suchfunktion und vieles mehr. Die App richtet sich in erster Linie an pflegende Kinder und Jugendliche, spricht aber auch deren familiäres Umfeld, Personen in Lehr- und Pflegeberufen sowie an der Thematik interessierte Menschen an.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion