Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Salzburg
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Das Land Salzburg verleiht folgende Ehrenzeichen:
- Ring des Landes Salzburg
- Großkreuz des Ehrenzeichens des Landes Salzburg
- Großes Ehrenzeichen des Landes Salzburg
- Ehrenzeichen des Landes Salzburg
- Großes Verdienstzeichen des Landes Salzburg
- Verdienstzeichen des Landes Salzburg
- Lebensrettungs-Verdienstzeichen des Landes Salzburg
- Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz des Landes Salzburg
- Pro Caritate Verdienstzeichen des Landes Salzburg
- Feuerwehr- und Rettungs-Medaille des Landes Salzburg für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens in Gold (50-jährige Tätigkeit)
- Feuerwehr- und Rettungs-Medaille des Landes Salzburg für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens in Silber (40-jährige Tätigkeit)
- Feuerwehr- und Rettungs-Medaille des Landes Salzburg für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens in Bronze (25-jährige Tätigkeit)
- Verdienstmedaille des Landes Salzburg
- Salzburger Sport-Ehrenzeichen in Gold
- Salzburger Sport-Ehrenzeichen in Silber
- Ehrenlorbeer des Salzburger Sportes in Gold
- Ehrenlorbeer des Salzburger Sportes in Silber
- Ehrenlorbeer des Salzburger Sportes in Bronze
- Salzburger Abzeichen für Landesmeister und Landesmeisterinnen in Gold
- Salzburger Abzeichen für Landesmeister und Landesmeisterinnen in Silber
- Salzburger Abzeichen für Landesmeister und Landesmeisterinnen in Bronze
Zuständige Stelle
Das → Amt der Salzburger Landesregierung
Zusätzliche Informationen
Einige dieser Auszeichnungen sind an gewisse Voraussetzungen gebunden (z.B. sportliche Erfolge, Dauer der Tätigkeit).
Weiterführende Links
Auszeichnungen des Landes Salzburg (→ Amt der Salzburger Landesregierung)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion