Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Nationalrat

Allgemeines zum Nationalrat

Der Nationalrat bildet zusammen mit dem Bundesrat das österreichische Parlament (sogenanntes "Zweikammersystem"). Dieses beschließt die österreichischen Bundesgesetze.

Der Sitz des Nationalrates ist in Wien. Der Tätigkeitszeitraum des Nationalrates ist eine Gesetzgebungsperiode. Diese endet spätestens nach fünf Jahren. Die Sitzungen des Nationalrates sind in der Regel öffentlich.

Organe des Nationalrates

Der Nationalrat besteht aus

  • einer Präsidentin/einem Präsidenten und einer/einem Zweiten und Dritten Präsidentin/Präsidenten
  • Schriftführerinnen/Schriftführer und Ordnerinnen/Ordner
  • einem Hauptausschuss
  • einem ständigen Unterausschuss
  • Sonstige Ausschüsse
  • Klubs

Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei haben das Recht, sich zu Klubs zusammenzuschließen. Ein Klub muss mindestens aus fünf Mitgliedern bestehen. Gründet eine wahlwerbende Partei mehrere Klubs, kann nur der größte davon Klubstatus erlangen. Ein Klub kann nur innerhalb des ersten Monats einer Gesetzgebungsperiode gegründet werden. Das bedeutet, dass Abgeordnete nach dem ersten Zusammentritt des neuen Nationalrates einen Monat Zeit haben, einen Klub zu gründen. Abgeordnete können jederzeit aus einem Klub austreten oder in einen anderen Klub eintreten. Hat ein Klub dadurch weniger als fünf Mitglieder, besteht dieser automatisch nicht mehr. 

Abgeordnete ohne Klubzugehörigkeit werden umgangssprachlich als "wilde Abgeordnete" bezeichnet. Viele parlamentarische Rechte sind jedoch an einen Klubstatus gebunden. Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit haben zwar Redezeit bei Debatten oder dürfen als Zuhörerinnen/Zuhörer an Ausschüssen teilnehmen, können jedoch z.B. keine eigenen Gesetzesanträge stellen und in Ausschüssen nicht abstimmen.

Der Nationalrat wählt am Anfang einer Gesetzgebungsperiode aus seiner Mitte den Hauptausschuss. Die Zahl der Mitglieder wird durch Beschluss des Nationalrates festgesetzt. Zu den Aufgaben des Hauptausschusses zählt es, Stellungnahmen zu Vorhaben im Rahmen der EU abzugeben oder Vorberatungen eines Antrags auf Durchführung einer Volksbefragung auszuführen. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte den ständigen Unterausschuss, in dem mindestens ein Mitglied jeder im Hauptausschuss vertretenen Partei vertreten sein muss. Der Unvereinbarkeitsausschuss, der Immunitätsausschuss, der Budgetausschuss und der Geschäftsordnungsausschuss sind ebenso zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode zu bilden. Daneben wird in der Regel für jeden größeren Fachbereich ein eigener Ausschuss gewählt, z.B. der Gesundheitsausschuss oder der Verfassungsausschuss. Der Nationalrat setzt die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest, die Klubs geben die auf sie entfallenden Ausschuss- und Ersatzmitglieder dem Präsidenten des Nationalrates bekannt, diese gelten damit als gewählt.

Aufgaben des Nationalrates

Eine der wichtigsten Aufgaben des Nationalrates ist die Gesetzgebungskompetenz. Der Nationalrat übt gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetzgebung des Bundes aus.

Nähere Informationen zum Thema "Der Weg der Bundesgesetzgebung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Der Nationalrat kontrolliert weiters die Geschäftsführung der Bundesregierung, er hat das Recht die Anklage gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen einer Gesetzesverletzung vor dem Verfassungsgerichtshof zu erheben, er beschließt das Bundesfinanzrahmengesetz und es kommt ihm auch die finanzielle Kontrolle der Haushaltsführung zu.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion