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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Europäischer Rat

Der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs) ist das politische Leitorgan der Europäischen Union. Er gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Der Europäische Rat wird nicht gesetzgeberisch tätig.

Im Rahmen des Europäischen Rates treffen sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der Kommission. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an den Arbeiten des Europäischen Rates regelmäßig teil.

Hinweis

Der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs) ist nicht mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und dem Europarat (keine EU-Institution) zu verwechseln.

Entscheidungsprozess und Schlussfolgerungen

Der Europäische Rat entscheidet meistens im Konsens. In einigen Fällen nimmt er Beschlüsse einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit an. Die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin/der Präsident der Kommission nehmen an den Abstimmungen nicht teil.

Der Europäische Rat wählt seine Präsidentin/seinen Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren. Sie/Er kann einmal wiedergewählt werden.

Seit 1. Dezember 2019 ist Charles Michel (Belgien) ständiger Präsident des Europäischen Rates. Seine Vorgänger waren Donald Tusk (Polen) und Herman von Rompuy (Belgien).

Weiterführende Links

Europäischer Rat (→ EU)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion