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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Adressänderung: Postnachsendeauftrag

Allgemeine Informationen

Nach einem Umzug ist es sehr praktisch, wenn Ihre Post – auch, wenn die Adressänderung den Absenderinnen/Absendern noch nicht bekannt ist – trotzdem den Weg zu Ihrer neuen Wohnadresse findet.

Die österreichische Post bietet dazu durch einen Nachsendeauftrag die Möglichkeit, sich die Briefe und Päckchen, die noch an die alte Wohnadresse adressiert sind, an die neue Adresse weiterleiten zu lassen.

Mit einem Nachsendeauftrag können Briefe, Päckchen, Zeitungen und Geldbeträge, Info-Mails oder auf Wunsch auch Pakete und EMS-Sendungen zur neuen Adresse nachgeliefert werden.

Fristen

Sie sollten den Nachsendeauftrag mindestens drei Werktage vor dem gewünschten ersten Tag der Nachsendung an die neue Adresse bei Ihrer Postfiliale abgeben.

Die Dauer der Nachsendung ist frei wählbar und gilt, solange das Nachsende-Entgelt bezahlt wird (z.B. ein Tag bis maximal ein Jahr).

Zuständige Stelle

Jede Postfiliale (→ Post AG) in Ihrer Nähe oder einfach online (→ Post AG)

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag für einen Nachsendeauftrag direkt beim Postamt ausfüllen und abgeben oder das e-Service der Post nutzen.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis

Kosten

Für Privatkunden:

  • Nachsendeauftrag Privat Inland bis zu drei Monate: 16,90 Euro
  • Je weitere angefangene drei Kalendermonate: 16,90 Euro
  • Nachsendeauftrag Privat Ausland bis zu drei Monate: 22,90 Euro
  • Je weitere angefangene drei Kalendermonate: 22,90 Euro
  • Nachsendeauftrag Paket nur im Inland (zusätzlich): 9 Euro

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie einen Nachsendeauftrag wegen Umzug machen, wird die Post nach Auslaufen des Nachsendeauftrags bei Unzustellbarkeit automatisch an die Absenderin/den Absender zurückgeschickt. Wenn Sie nur einen vorübergehenden Nachsendeauftrag (z.B. Urlaubsnachsender) abschließen, erhalten Sie nach Auslauf des Nachsendeauftrags die Post später wieder an Ihre alte Adresse zugestellt.

Weiterführende Links

e-Service (→ Post AG)

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion