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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Recht auf Zugang zu diplomatischem und konsularischem Schutz

Wenn sich Österreicherinnen/Österreicher im Ausland in einer Notlage befinden, bieten die österreichischen Vertretungsbehörden Hilfe und konsularischen Schutz an.

Wer sich jedoch in einem Staat außerhalb der Europäischen Union befindet, in dem Österreich über keine konsularische oder diplomatische Vertretung vor Ort verfügt, kann bei jeder Vertretungsbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaates um konsularischen Schutz bitten.

Hinweis

Diese Vertretungsbehörde muss Österreicherinnen/Österreicher so behandeln, als wären sie eine Staatsangehörige/ein Staatsangehöriger jenes EU-Landes.

In jedem Fall umfasst der konsularische Schutz:

  • Hilfe bei Todesfällen
  • Hilfe bei schweren Unfällen oder Erkrankung
  • Hilfe bei Festnahme oder Inhaftierung
  • Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen
  • Unterstützung für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger in Not sowie ihre Rückführung in das Heimatland
  • Ausstellung eines Ersatzreisedokuments der Europäischen Union, das Ihnen die Heimreise ermöglicht
  • Information bzw. Hilfestellung bei der Geldbeschaffung
  • Information der Angehörigen bei Unfall oder Todesfall
  • Bereitstellung von Kontaktdaten von Ärztinnen/Ärzten, Spitälern, Anwältinnen/Anwälten und Übersetzerinnen/Übersetzern zur unverbindlichen Auswahl
  • Mithilfe bei Rücktransporten von Kranken, Verletzten oder Verstorbenen
  • Im Haftfall Information der österreichischen Behörden, falls vom Verhafteten gewünscht, sowie – falls möglich – Besuch des Häftlings im Gefängnis

In nachstehenden Staaten und Gebieten können sich österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger auch an die Schweizerische Vertretungsbehörde zur konsularischen Unterstützung bei Notfällen im Ausland wenden:

  • Kamerun: Schweizerische Botschaft Douala
  • Guinea-Bissau: Schweizerisches Honorarkonsulat Bissau
  • Sierra Leone: Schweizerisches Honorarkonsulat Freetown
  • Liberia: Schweizerisches Honorarkonsulat Monrovia
  • Costa Rica: Schweizerische Botschaft San Jose
  • Trinidad und Tobago: Schweizerisches Honorarkonsulat Port of Spain
  • Venezuela: Schweizerische Botschaft Caracas
  • Venezuela: Schweizerisches Honorarkonsulat Maracaibo
  • Samoa: Schweizerisches Honorarkonsulat Apia
  • Fidschi: Schweizerisches Honorarkonsulat Suva
  • Neuseeland: Schweizerische Botschaft Wellington
  • Französisch Polynesien/Tahiti: Schweizerisches Honorarkonsulat Papeete
  • Indonesien: Schweizerisches Honorarkonsulat Bali

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten