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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Ablauf der Lehrausbildung (Berufsausbildung, Lehrabschluss)

Das Lehrverhältnis (die Lehrausbildung) beginnt mit dem im Lehrvertrag vereinbarten Tag.

Die Ausbildung ist in Österreich im "dualen System" organisiert, d.h. sie findet sowohl am Ausbildungsort Lehrbetrieb (im Unternehmen, mit dem der Lehrvertrag vereinbart wurde), als auch am Ausbildungsort Berufsschule statt. Etwa 80 Prozent der Ausbildungszeit entfallen auf den Lehrbetrieb, 20 Prozent auf die Berufsschule. In manchen Branchen gibt es auch noch einen dritten Ausbildungsort (z.B. Bauakademien für Lehrberufe in der Baubranche).

Neben der Ausbildung im Betrieb erfolgt die Vermittlung der zur Berufsausbildung erforderlichen Kompetenzen in der Berufsschule. Je nach Beruf gibt es eine Reihe von Schulfächern, die erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Ziel der Berufsschule ist es, die fachliche Ausbildung im Betrieb durch die Vermittlung von Fachtheorie und Fachpraxis zu ergänzen, die Allgemeinbildung zu vermitteln sowie – je nach angestrebtem Lehrberuf – fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse zu fördern.

Es gibt drei Arten von Berufsschulen:

  • Ganzjährig, d.h. mindestens einmal wöchentlich an einem Tag
  • Lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch
  • Saisonmäßig, d.h. geblockt in einer bestimmten Jahreszeit (z.B. bei Lehrberufen im Tourismus in der Nebensaison)

Berufsschulen für häufige Lehrberufe (beispielsweise Bürokauffrau/Bürokaufmann oder Bäckerei) gibt es in jedem Bundesland. Bei selten gewählten Lehrberufen gibt es weniger Berufsschulstandorte in Österreich; diese bieten in der Regel einen Internatsbetrieb für Berufsschülerinnen/Berufsschüler aus anderen Teilen des Landes an.

Hinweis

Informationen über Förderungsmöglichkeiten für pendelnde Lehrlinge befinden sich im Kapitel "Unterstützungen und Förderungen".

Das Programm "Lehre statt Leere"Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe - bietet Lehrlingen und Lehrbetrieben eine kostenlose und individuelle Begleitung zu allen Fragen der Ausbildung (und für Lehrlinge zusätzlich auch zu privaten Herausforderungen).

Nach erfolgreicher Beendigung der Lehrzeit kann die Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.

Leistungsschwächere Jugendliche haben die Möglichkeit, im Rahmen der Berufsausbildung gemäß § 8b Berufsausbildungsgesetz ("Integrative Berufsausbildung") zu einem Lehrabschluss zu kommen.

Auch nachdem die Lehrausbildung erfolgreich abgeschlossen worden ist, können eine ganze Reihe von Weiterbildungsangeboten genutzt werden. Beispielsweise kann direkt danach eine Zusatz-Lehrabschlussprüfung in einem Lehrberuf desselben Berufsbereiches oder aufbauend eine Ausbildung zur Werkmeisterin/zum Werkmeister gemacht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Berufsreifeprüfung ("Lehre mit Matura") zu absolvieren, die generell zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule berechtigt. Seit Mai 2024 bietet das Gesetz zur Höheren Beruflichen Bildung (HBB) die Einführung formaler Qualifikationen, die auf einer beruflichen Erstausbildung (z.B. Lehre) aufbauen, auf den Stufen 5-7 des NQR (Nationaler Qualifikationsrahmen) an.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft