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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Beschädigung/Verlust/Verspätung von Gepäck auf Flugreisen

Allgemeines

Wenn auf einer Flugreise Gepäck beschädigt wird, verloren geht oder verspätet ankommt, ist zwischen aufgegebenem Gepäck und Handgepäck zu unterscheiden.

Geht aufgegebenes Gepäck verloren, wird beschädigt oder trifft nicht rechtzeitig ein, besteht unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung bis zu 1.300 Euro. Der Schaden darf aber nicht durch einen am Gepäckstück selbst vorliegenden Defekt entstanden sein (z.B. ein defekter Kofferdeckel springt auf und ein herausfallendes Gepäckstück zerbricht). Bei Handgepäck haftet die Fluggesellschaft, wenn sie den Schaden verursacht hat.

Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen

Beschwerden und Forderungen sind zunächst an das betroffene Unternehmen zu richten. Der Anspruch muss grundsätzlich schriftlich binnen siebenTagen nach Erhalt des Gepäckstückes, bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks geltend gemacht werden. Die Verspätung sollte aus Beweiszwecken sofort am Flughafen angezeigt werden, die Beschädigung am Handgepäck unmittelbar nach deren Entdeckung.

Werden teure Wertgegenstände auf eine Flugreise mitgenommen, kann mit der Fluggesellschaft eine höhere Haftungsgrenze vereinbart oder eine private Reiseversicherung abgeschlossen werden.

Gepäckprobleme (Verlust, Beschädigung) werden von der Verbraucherschlichtung Austria behandelt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 6. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion