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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Energiesparende LED-Lampen

Allgemeine Informationen

LED-Lampen und LED-Leuchten sind mittlerweile die Standardtechnologie für Beleuchtung in Haushalt und Gewerbe. Die wenig beliebte Energiesparlampe hat ausgedient und ist seit dem Jahr 2021 komplett vom Markt verbannt. Halogenlampen dürfen, abgesehen von gewissen Speziallampen, von den Herstellerinnen/Herstellern nicht mehr im EU-Raum angeboten werden.

Vorteile von LED-Lampen

LED-Lampen und LED-Leuchten weisen einige Vorteile auf, die sie zu idealen Produkten für viele Haushaltsanwendungen machen:

  • hohe Effizienz
  • lange Lebensdauer
  • volle Helligkeit beim Lampenstart
  • gute Farbwiedergabe (bei guten Lampen)
  • gute Dimmbarkeit bei dimmbaren Produkten (mit passendem Dimmer)
  • keine Wärme im Lichtstrom
  • optimale Technologie für gerichtete Beleuchtung (z.B. Spotlampe)
  • kein Quecksilber

Hinweis

Im Vergleich zu den klassischen Glüh- und Halogenbirnen bieten die LED-Produkte eine 15- bis 20-fach längere Lebensdauer und ermöglichen, über die Nutzungsdauer gerechnet, Gesamtkosteneinsparungen von 80 bis 90 Prozent.

Auswahl der passenden Lampe

Da sehr viele unterschiedliche LED-Lampentypen angeboten werden, ist beim Einkauf Umsicht geboten. Käuferinnen/Käufer sollten bei der Auswahl auf Energieeffizienz sowie die gewünschte Helligkeit und Lichtfarbe achten:

  • Energieeffizienzklasse von mindestens A bis D
  • warmweißes Licht (2.700 Kelvin) für Wohn- und Schlafräume
  • neutralweißes Licht (3.500 bis 4.000 Kelvin) für Arbeitsbereiche wie Küchen, Arbeitszimmer und Badezimmer
  • Lebensdauer von mehr als 15.000 Stunden

Bei Bedarf ist auch auf die Dimmbarkeit der Lampe zu achten. Diese Information ist, wie alle anderen wesentlichen Kaufkriterien, auf der Lampenverpackung angegeben. Um hinsichtlich Produktqualität auf Nummer sicher zu gehen, ist stets auch ein Blick auf einschlägige Produkttests empfehlenswert.

Richtige Entsorgung von LED-Lampen

LED-Lampen gehören keinesfalls in den Hausmüll, sondern müssen bei den Problemstoffsammelstellen entsorgt werden. Nur so ist ein Recycling der darin enthaltenen wertvollen Rohstoffe möglich.

Weiterführende Informationen

Die neutrale und herstellerunabhängige Plattform "topprodukte.at" des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bietet weiterführende Informationen:

Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie