Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Gleichbehandlungsanwaltschaften

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen sowie vor Diskriminierung zu schützen. 

Kontakt

Liste der Kontaktstellen der Gleichbehandlungsanwaltschaft
 AnwaltschaftZuständigkeitKontaktdaten Informationen zur Ombudsstelle
Zentrale für Wien, Niederösterreich und Burgenland (Wien)
  • Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ehnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen 

Leopold-Moses-Gasse 4/1/2
1020 Wien
Telefon: +43 1 53 20 244 oder +43 800 206 119
Fax: +43 1 53 20 246
E-Mailgaw@bka.gv.at

Team der Zentrale für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Regionalbüro für die Steiermark (Graz)
  • Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
Südtirolerplatz 16
8020 Graz
Telefon: +43 316 720 590
Fax: +43 316 720 590-4
E-Mail: graz.gaw@bka.gv.at
Team des Regionalbüros für die Steiermark
Regionalbüro für Tirol, Salzburg und Vorarlberg (Innsbruck)
  • Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
Leipziger Platz 2
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 343 032
Fax: +43 512 343 032-10
E-Mail: ibk.gaw@bka.gv.at
Team des Regionalbüros für Tirol, Salzburg und Vorarlberg
Regionalbüro für Kärnten (Klagenfurt) 
  • Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
Kumpfgasse 25
9020 Klagenfurt
Telefon: +43 463 509 110
Fax: +43 463 509 110-15
E-Mail: klagenfurt.gaw@bka.gv.at
Team des Regionalbüros für Kärnten
Regionalbüro für Oberösterreich (Linz)
  • Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
Mozartstraße 5/3
4020 Linz
Tel.: +43 732 783 877
Fax: +43 732 783 877-3
E-Mail: linz.gaw@bka.gv.at
Team des Regionalbüros für Oberösterreich

Weitere Informationen zum Thema "Gleichbehandlungsanwaltschaft" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion