Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Europäische Staatsanwaltschaft

Mit 1. Juni 2021 hat die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ihre Arbeit in 22 teilnehmenden EU-Ländern aufgenommen. Diese unabhängige Institution hat ihren Sitz in Luxemburg und geht gegen Großkriminalität zulasten des EU-Haushalts vor. Geleitet wird sie von einer Europäischen Generalstaatsanwältin/einem Europäischen Generalstaatsanwalt, deren/dessen einmalige Amtszeit sieben Jahre beträgt.

Hinweis

Teilnehmende Länder sind neben Österreich Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Slowenien, Tschechien und Zypern.

Aufgabe der EUStA ist es, Straftaten gegen den EU-Haushalt wie Betrug, Korruption und schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug, strafrechtlich zu verfolgen und vor Gericht zu bringen. Anders als nationale Behörden kann die EUStA ohne langwierige Verfahren der justiziellen Zusammenarbeit grenzüberschreitend und schnell handeln. Die strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen/Täter betreibt die EUStA jedoch vor den nationalen Gerichten. Dabei kommen in der Regel die  Bestimmungen der jeweiligen nationalen Rechtsordnung zur Anwendung.

Wenn die EUStA Ermittlungen in einer Sache aufnimmt, haben die nationalen Behörden eigene Untersuchungen desselben Falles zu unterlassen. Zudem informieren sie die EUStA über alle einschlägigen Tatbestände.

Bei ihren strafrechtlichen Ermittlungen arbeitet die EUStA mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zusammen, das weiterhin administrative Untersuchungen in allen EU-Staaten vornehmen und z.B. Verdachtsfälle melden kann.

Weiterführende Links

Europäische Staatsanwaltschaft (→ EK)Englischer Text

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (→ EK)

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 2017/1939

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion