Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Aufenthaltstitel für Österreich
- Aufenthaltsbewilligung
(vorübergehender befristeter Aufenthalt, ohne Niederlassungsabsicht) - "Niederlassungsbewilligung"
(befristete Niederlassung, selbstständige Erwerbstätigkeit) - "Niederlassungsbewilligung – Künstler“
(für Künstler, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Niederlassungsbewilligung – Forscher“
(für Forscher, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“
(befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang – unselbständige Erwerbstätigkeit) - "Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit"
(aus privaten Gründen, befristete Niederlassung, ohne Arbeitsmarktzugang) - Niederlassungsbewilligung gemäß § 56 NAG
für Angehörige aus Drittstaaten von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen, befristete Niederlassung und Ausübung von selbständiger Erwerbstätigkeit) - "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger"
(für Angehörige, befristete Niederlassung, ohne Arbeitsmarktzugang) - "Familienangehöriger"
(für Familienangehörige, befristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Rot-Weiß-Rot – Karte"
(für qualifizierte Arbeitskräfte, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Rot-Weiß-Rot – Karte plus"
(bei Verlängerung der "Rot-Weiß-Rot – Karte" und in anderen Fällen, befristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Blaue Karte EU"
(für besonders hochqualifizierte Akademiker, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Daueraufenthalt – EU"
(unbefristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Brexit – Aufenthaltstitel Art. 50 EUV"
Nähere Auskünfte bei Fragen zu einem Aufenthaltstitel (beabsichtigter Aufenthalt über sechs Monate) erhalten Sie auch unter der Hotline01/531 26-3100 des Bundesministeriums für Inneres.
Aktuelle Informationen über Aufenthaltstitel für Österreich, Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung, Rot-Weiß-Rot-Karte, Daueraufenthalt – EUetc.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion