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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Teilstandardisierte kompetenzorientierte Reife- und Diplomprüfung an BHS (Zentralmatura)

Die teilstandardisierte kompetenzorientierte Reife- und Diplomprüfung an berufsbildenden höheren Schulen (BHS) setzt sich aus drei Säulen zusammen (Drei-Säulen-Modell):

Die Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob sie drei schriftliche und drei mündliche oder vier schriftliche und zwei mündliche Prüfungen ablegen wollen.

Die teilstandardisierte kompetenzorientierte Reife- und Diplomprüfung ist modular aufgebaut, das bedeutet, dass eine Schülerin/ein Schüler trotz negativer Leistungen in der ersten und/oder der zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten kann.

Diplomarbeit

Im Rahmen der ersten Säule müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Diplomarbeit zu einer komplexen Aufgabenstellung aus dem jeweiligen Berufsfeld oder der Wirtschaft erstellen. Die Diplomarbeit wird mit vorwissenschaftlichen und in der beruflichen Praxis gängigen Methoden auch unter Einbeziehung praktischer und/oder grafischer Arbeitsformen erarbeitet und vor der Prüfungskommission mündlich präsentiert und diskutiert.

Die Schülerinnen und Schüler legen das Thema gemeinsam mit der Betreuerin/dem Betreuer fest und arbeiten vorzugsweise in Teams von zwei bis fünf Personen. Die Teams und das Thema werden am Ende der vorletzten Schulstufe festgelegt, spätestens aber in den ersten drei Wochen der letzten Schulstufe. Die Schülerinnen und Schüler schreiben die Arbeit in der letzten Schulstufe und müssen diese bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Klausurprüfung abgeben.

Wird die Diplomarbeit negativ beurteilt, muss sie mit neuer Themenstellung wiederholt werden.

Klausurprüfung

Die zweite Säule besteht – je nach Wahl der Schülerin/des Schülers – aus drei oder vier schriftlichen, praktischen und/odergrafischen Klausurarbeiten. Die Prüfungsaufgaben in der Unterrichtssprache (Deutsch sowie die Volksgruppensprachen Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch), in "Angewandter Mathematik" und bestimmten lebenden Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) sind standardisiert, d.h. für Maturantinnen und Maturanten der gleichen Schulform vereinheitlicht. Die Aufgabenstellungen in den übrigen Prüfungsgebieten, in denen darüber hinaus schriftlich maturiert werden kann, sind nicht standardisiert.

Eine Abteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) stellt die standardisierten kompetenzorientierten Aufgabenstellungen bereit.

Negativ beurteilte schriftliche Klausurarbeiten müssen wiederholt werden. Es besteht die Möglichkeit, negative Beurteilungen durch mündliche Prüfungen, sogenannte Kompensationsprüfungen, auszubessern. Bei standardisierten Prüfungsgebieten werden die Aufgabenstellungen für die Kompensationsprüfungen zentral vorgegeben.

Beurteilung

Die Leistungen der lehrplanmäßig letzten Schulstufe, in der der entsprechende Unterrichtsgegenstand oder die entsprechenden Unterrichtsgegenstände unterrichtet wurden, werden bei der Beurteilung des schriftlichen, grafischen und/oder praktischen Prüfungsgebietes zur Hälfte berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist die positive Absolvierung der Klausurprüfung (Klausurarbeit und Kompensationsprüfung) oder, bei negativer Absolvierung der Klausurarbeit, das Erreichen des so genannten "Schwellenwertes".

Das Gesamtkalkül einer negativen Klausurarbeit in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten

Nähere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen. Gesamthafte Beurteilung von Prüfungsgebieten (Rundschreiben Nr. 9/2022).

Mündliche Prüfung

Im Rahmen der dritten Säule, der mündlichen Prüfung, die sich aus verschiedenen Prüfungsgebieten zusammensetzt, können die Schulen und die Schülerinnen und Schüler eigenständig Schwerpunkte setzen. Die Erstellung der kompetenzorientierten Aufgabenstellungen bleiben in der Verantwortung der Lehrerinnen/der Lehrer am Schulstandort. Je nach Wahl der Schülerin/des Schülers müssen zwei bzw. drei mündliche Teilprüfungen abgelegt werden.

Beurteilung

Die Leistungen der lehrplanmäßig letzten Schulstufe, in der der entsprechende Unterrichtsgegenstand oder die entsprechenden Unterrichtsgegenstände unterrichtet wurden, werden bei der Beurteilung des mündlichen Prüfungsgebietes zur Hälfte berücksichtigt. Voraussetzung ist die Mitwirkung an der Prüfung.

Nähere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen. Gesamthafte Beurteilung von Prüfungsgebieten (Rundschreiben Nr. 9/2022).

Die Prüfungskommission ist gegenstandsbezogen und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vorsitzende bzw. Vorsitzender
  • Jahrgangs- oder Klassenvorständin bzw. Jahrgangs- oder Klassenvorstand (oder nominierte Fachprüferin bzw. nominierter Fachprüfer)
  • Prüferin bzw. Prüfer (das ist eine Klassenlehrperson, die den Unterrichtsgegenstand oder die Unterrichtsgegenstände unterrichtet hat –  das können auch zwei sein – bzw. Betreuer/in der abschließenden Arbeit)
  • fachlichkundige Beisitzerin bzw. fachkundiger Beisitzer (wenn nicht bereits zwei Lehrpersonen prüfen)

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung