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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Wäschetrockner

Wäschetrockner verbrauchen sehr viel Strom. Sie sollten daher nur dann zum Einsatz kommen, wenn es unbedingt notwendig ist. Das Tocknen der Wäsche an der frischen Luft oder in einem gut belüftbaren Innenraum spart Energie und Geld.

Bei Nutzung des Wäschetrockners kann dadurch Energie gespart werden, dass die Wäsche möglichst trocken aus der Waschmaschine genommen und in den Trockner gegeben wird. Daher sollte die Wäsche vor dem Trocknen gut geschleudert werden. Dafür reichen aber maximal 1.400 Schleudertouren pro Minute aus, da höhere Schleuderzahlen die Wäsche stärker beanspruchen und stärker knittern lassen.

Der Wäschetrockner sollte – genauso wie die Waschmaschine – immer ganz angefüllt werden. Die ideale Trockenzeit wird mit einem Trockner mit Feuchtigkeitssensor erreicht. Dieser Trockner schaltet sich nach dem Erreichen der gewünschten Trockenstufe automatisch ab. Außerdem verbessert die regelmäßige Reinigung mit dem Flusensieb, in welchem sich Fasern, Kalkablagerungen und Schmutzteile ansammeln können, das Trocknungsergebnis und trägt somit zum Energiesparen bei.

Ein Waschtrockner (Kombination aus Waschmaschine und Trockner) sollte nur dann angeschafft werden, wenn es aus Platzgründen unvermeidlich ist. Bei diesen Geräten kann nur die Hälfte bis zu zwei Drittel des Fassungsvermögens für den Trocknungsvorgang genutzt werden. Weiters benötigen viele Waschtrockner-Modelle zum Trocknen sehr viel Wasser, da dieses zum Kondensieren der Trocknungsluft eingesetzt wird.

Wenn der Wäschetrockner einen Defekt hat, sollte er nach Möglichkeit repariert werden, um ihm so zu einer möglichst langen Nutzungsdauer zu verhelfen. Die Herstellung eines Neugeräts ist umweltbelastend und verbraucht wertvolle Ressourcen, die oft nur unzureichend zurückgewonnen werden können.

Weiterführende Links

Die neutrale und herstellerunabhängige Plattform "topprodukte.at" des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bietet weiterführende Informationen:

Letzte Aktualisierung: 7. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion