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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Allgemeines zum Weltkulturerbe

Das UNESCO-Weltkulturerbe zum Schutz des Kulturerbes und Naturerbes der Welt ist ein internationales Übereinkommen zwischen derzeit 193 Vertragsstaaten, das bereits seit 1972 besteht. Österreich hat es im Jahr 1992 unterzeichnet. Es gilt seit 1993.

Das Welterbe soll den Schutz von Kulturerben und Naturerben garantieren, die zunehmend von Zerstörung bedroht sind.

Die Liste der Welterben umfasst 1.154 Stätten aus 167 Ländern. Davon sind 897 Kulturstätten und 218 Naturstätten. 39 Stätten gehören sowohl zum Kulturerbe als auch zum Naturerbe.

Unter Kulturerbe versteht man Denkmäler, Gebäudeensembles und Stätten, wie Kunstwerke und Industriedenkmäler. Das Naturerbe umfasst Naturgebilde, geologische Formationen und Gebiete, in denen bedrohte Tiere und Pflanzen leben, sowie Naturgebiete und Naturstätten.

In Österreich befinden sich zwölf Stätten des Welterbes:

  • Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut (Oberösterreich)
  • Historisches Zentrum der Stadt Salzburg
  • Schloss und Gärten von Schönbrunn (Wien)
  • Semmeringeisenbahn (Niederösterreich/Steiermark)
  • Stadt Graz – Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg (Steiermark)
  • Wachau (Niederösterreich)
  • Historisches Zentrum von Wien (seit 2017 auf der "Liste des gefährdeten Erbes der Welt")
  • Fertő-Neusiedler See (Burgenland)
  • Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen
  • Alte Buchenwälder und Buchenwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas
  • Great Spa Towns of Europe (Niederösterreich)
  • Grenzen des Römischen Reiches - Donaulimes (Oberösterreich/Niederösterreich/Wien)

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 23. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion