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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Studieren in der EU

Für Studierende mit Unionsbürgerschaft, die ihr Studium in einem EU-Mitgliedstaat absolvieren möchten, gilt das Prinzip der Gleichbehandlung, d.h. dass die gewählte Einrichtung sie zu den gleichen Bedingungen wie die jeweiligen Staatsangehörigen aufnehmen muss. Wird an inländische Studierende eine Beihilfe oder Unterstützung gewährt, so steht ihnen diese unter den gleichen Umständen ebenfalls zu.

Wollen Studierende eine Hochschulausbildung mit einer Dauer von über drei Monaten in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsstaat machen, müssen sie zusätzlich in einer Universität eingeschrieben sein, eine Krankenversicherung nachweisen und darüber hinaus formlos erklären, dass sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen.

Dann wird ihnen von der zuständigen Behörde des Aufnahmestaates eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger erteilt. Die Gültigkeit dieser kann auf die Dauer der Ausbildung beschränkt sein oder bei längerem Aufenthalt jährlich verlängert werden.

Um in einem anderen Mitgliedstaat eine Ausbildung von weniger als drei Monaten zu besuchen, beispielsweise einen Sprachkurs, brauchen Sie einen gültigen Reisepassbzw.Personalausweis. Die einzige weitere Formalität, die in einigen Ländern von Ihnen verlangt werden kann, ist eine Anmeldung bei den örtlichen Meldebehörden.

Auf dem Portal Europa für Sie (Kapitel "Ausbildung und Jugend") finden Sie detaillierte Informationen zum Studium in einem anderen Mitgliedstaat.

PLOTEUS – das Portal für Lernangebote in Europa hilft Ihnen bei der Suche nach Informationen über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im EWR-Raum.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung