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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Was sind gefährliche Haushaltsartikel?

In Österreich werden durch das Chemikaliengesetz Kennzeichnung, Haftung und Umgang mit gefährlichen Chemikalien geregelt. Die Hersteller sind zur Kennzeichnung verpflichtet.

Kennzeichnung   

  • Name des gefährlichen Stoffes (Zubereitung: Prozentangabe des Giftstoffes)
  • Name (Firma) und Sitz des Herstellers/Importeurs
  • Gefahrensymbol und Bezeichnung der Gefahr
  • Standardaufschrift mit Gefahrenhinweisen
  • Standardaufschrift mit Verwendungshinweisen
  • Hinweise mit Gegenmaßnahmen im Unglücksfall
  • Hinweise zur schadlosen Beseitigung

Wenn nicht gewerblich genutzt:

  • Gebrauchsanweisung
  • Dosierungsvorschrift (bei Platzmangel als Beipackzettel)

Die bildliche Kennzeichnung erfolgt durch folgende Symbole:

Symbol: sehr giftig

Sollten Stoffe mit diesen Symbolen verschluckt oder eingeatmet worden oder mit Haut in Kontakt getreten sein, kann es zu schweren Gesundheitsschäden führen.

Symbol: ätzend

Sollten Stoffe mit diesen Symbolen verschluckt oder eingeatmet worden oder mit Augen bzw. Haut in Kontakt getreten sein, kann es zu schweren Verätzungen führen.

 

Symbol: hochentzündlich

Das Flammensymbol weist auf erhöhte Brandgefahr hin. Schon der kleinste Funke kann zur Entzündung führen.

Symbol: brandfördernd

Diese Stoffe können in Verbindung mit brennbaren Substanzen einen Brand auslösen.

Symbol: explosionsgefährlich

Eine explosionsartige Zersetzung ist möglich und kann damit zur gefährlichen Bombe werden.

Symbol: umweltgefährdend

Es gibt im Handel langzeitgefährliche und umweltgefährdende Produkte. Durch unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung und Entsorgung kann es zur Verunreinigung des Grundwassers, des Bodens oder der Luft kommen.

Kanalisation

Reste keinesfalls über die Kanalisation entsorgen.

Entsorgung

Nicht mit dem Hausmüll entsorgen, sondern in Altstoffsammelzentren unter Problemstoffe deponieren.

 

Weiterführende Links

Österreichischer Zivilschutzverband (→ ÖZSV)

Letzte Aktualisierung: 16. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion