Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Burgenland

Ermäßigungen des Bundeslandes Burgenland

Seniorentagesbetreuung

Seniorentageszentren sind teilstationäre Einrichtungen, die der Betreuung betagter und pflegebedürftiger Menschen während eines Teils des Tages dienen. Je nach Höhe des Monatseinkommens und des Pflegegeldes kann eine Förderung durch das Land Burgenland bestehen.

Zuständige Stelle:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Referat "Förderwesen"
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

Telefon: +43 57-600/2208
Fax: +43 57-600/2865
E-Mail: post.a6-soziales@bgld.gv.at  

Website zur Seniorentagesbetreuung ( Amt der Burgenländischen Landesregierung)

Kulturpass

Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

  • Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
  • Arbeitslose
  • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
  • Studierende, wenn sie Sozialleistungen der ÖH beziehen.
  • Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber

Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Geschäftsstellen des AMS etc.

Website zum Kulturpass ( ARGUMENTO)

Ermäßigungen der Stadt Eisenstadt

Tagesausflug für Pensionistinnen/Pensionisten

Einmal im Jahr veranstaltet die Stadt Eisenstadt einen Tagesausflug für Pensionistinnen/Pensionisten. Unentgeltlich können an dieser Aktion Pensionistinnen/Pensionisten teilnehmen, wenn sie eine Mindestpension beziehen. Wird über eine höhere Pension verfügt, muss ein Kostenbeitrag geleistet werden.

Zuständige Stelle:

Magistrat Eisenstadt
Soziales und Generationen
Hauptstraße 35
7000 Eisenstadt

Telefon: +43 2682-705-0
E-Mailrathaus@eisenstadt.at

 Website zum Tagesausflug ( Magistrat der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt)

Essen auf Rädern

Die Aktion "Essen auf Rädern" hilft betreuungs- und pflegebedürftigen Personen möglichst lange in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.

Zuständige Stelle:

GMS GOURMET GmbH

Telefon: +43 50 876 7070

Website zur Aktion "Essen auf Rädern" ( Magistrat der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt)

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion