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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Niederösterreichische Krankenhäuser mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw.Babypoint

Hinweis

Im Folgenden finden sich die Informationen bezüglich der speziellen Baby-Urkundenservices in Krankenhäusern, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2015 bzw. im Sommer 2017 erhoben hat. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Liste der niederösterreichischen Krankenhäuser, die einen speziellen Baby-Urkundenservice anbieten.
KrankenhausStandesamtliche Leistung
Landesklinikum Amstetten
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Hainburg an der Donau
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Horn
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Klosterneuburg
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Korneuburg
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Universitätsklinikum Krems an der Donau
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt (nach telefonischer Vereinbarung): 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
  • Im Zuge der Geburtsbeurkundung wird automatisch das zuständige Finanzamt (Familienbeihilfe) und die Österreichische Gesundheitskasse über die Geburt informiert.
  • Bei unehelichen Kindern wird auch im Geburtsstandesamt die gemeinsame Obsorgeerklärung der Eltern für das Kind erstellt und automatisch an das zuständige Gericht weitergeleitet.
Landesklinikum Lilienfeld
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Eltern erhalten im Krankenhaus zwei Merkblätter
  • Erforderliche Unterlagen werden vom Krankenhaus eingescannt und an das Standesamt weitergeleitet
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt (nach telefonischer Verständigung):
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Melk
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt: 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Mistelbach
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt: 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Mödling
  • Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus (Babypoint) vorhanden
  • Erforderliche Unterlagen zur Ausstellung der Urkunden des Babys müssen mitgebracht werden
  • Folgende Unterlagen können direkt im Babypoint angefordert werden:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
  • Nähere Informationen zum Babypoint
Landesklinikum Neunkirchen
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Scheibbs
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Verheiratete Paare, bei denen kein zwingender Kontakt mit dem Standesamt erforderlich ist (z.B. weil keine Namensbestimmung erfolgt):
    • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
    • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
    • Abholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen durch das Krankenhauspersonal (Eltern können diese dann von dem Krankenhauspersonal abholen):
      • Geburtsurkunde
      • Staatsbürgerschaftsnachweis
      • Meldebestätigung
Landesklinikum Waidhofen an der Thaya
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Abholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen durch das Krankenhauspersonal (Übergabe noch während des stationären Aufenthaltes):
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Waidhofen an der Ybbs
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Erforderliche Unterlagen werden vom Krankenhaus kopiert und an das Standesamt weitergeleitet
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt: 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Wiener Neustadt
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Zwettl
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion