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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Beschwerderecht

Beschwerden können – je nach ihrer Art – bei unterschiedlichen Stellen eingebracht werden:

  • Wünsche und ordentliche Beschwerden können von Soldatinnen/von Soldaten bei ihrem Einheitskommandanten mündlich (beim Rapport) vorgebracht oder schriftlich (an die jeweilige militärische Dienststelle, bei der der Dienst versehen wird) eingereicht werden.
    Die Frist zur Einbringung einer ordentlichen Beschwerde endet am siebenten Tag nach Kenntnis des Beschwerdegrundes.
  • Außerordentliche Beschwerden können eingebracht werden:
    • Bei der Parlamentarischen Bundesheerkommission:
      Stellungspflichtige, Wehrpflichtige und Soldatinnen/Soldaten können bei dieser Stelle Beschwerden über persönlich betreffende Mängel und Übelstände im militärischen Dienstbereich, insbesondere über erlittenes Unrecht oder Eingriff in dienstliche Befugnisse schriftlich oder mündlich vorbringen.
    • Bei der militärischen Dienststelle, bei welcher die Beschwerdeführerin/der Beschwerdeführer Dienst versieht:
      Die Dienststelle ist verpflichtet, eine solche Beschwerde unverzüglich unter Ausschluss des Dienstweges direkt an die Parlamentarische Bundesheerkommission zu übermitteln.
      Das Recht zur Einbringung einer außerordentlichen Beschwerde erlischt ein Jahr nach Kenntnis des Beschwerdegrundes, jedenfalls aber zwei Jahre nach Wegfall des Beschwerdegrundes.
    • Bei der Volksanwaltschaft:
      Ist im Rahmen eines Verfahrens der Instanzenzug bereits voll ausgeschöpft und gegen eine Entscheidung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport kein Rechtsmittel mehr zulässig, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde an diese Institution zu richten.

Hinweis

Auch bei der Ergänzungsabteilung des für Sie zuständigen Militärkommandos können Fragen, Beschwerden oder Wünsche eingebracht werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 10. Mai 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung