Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Vorarlberg

Förderungsstellen und Behörden in Vorarlberg
InstitutionBeschreibung
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Wohnbauförderung in Vorarlberg
Allgemeine Informationen zur Wohnbauförderung und Link zu den Förderungsrichtlinien
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Formulare
Formulare zum Thema "Bauen und Wohnen" zum Download
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Richtlinien
Liste sämtlicher Richtlinien der Abteilung Wohnbauförderung
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Wohnbaufibel
Broschüre "Wohnbauförderung Vorarlberg" zum Download
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Neubauförderung
Voraussetzungen, Antragsberechtigte, Art und Höhe der Förderung, Antragstelle
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Wohnhaussanierung
Voraussetzungen, Antragsberechtigte, Art und Höhe der Förderung, Antragstelle
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Wohnbeihilfe
Voraussetzungen, Antragsberechtigte, Art und Höhe der Förderung, Beispiel für die Berechnung
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Wohnbeihilfe – Rechner
Möglichkeit die Wohnbeihilfe online zu berechnen
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Heizkostenzuschuss
Finanzielle Unterstützung zu den Heizkosten für Menschen mit niedrigem Einkommen
Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion