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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

EU-Förderungen

Die Europäische Union (EU) bietet zahlreiche EU-Förderungen an. Durch die Finanzhilfen der EU werden staatliche oder private Organisationen und Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit (Hochschulen, Unternehmen, Interessenverbände etc.) gefördert. In Ausnahmefällen werden sie auch Einzelpersonen gewährt, wenn diese von der Kommission ausgewählt wurden, weil sie die für die Durchführung eines Projekts erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Finanzhilfen der EU werden in der Regel nicht von der Europäischen Kommission direkt, sondern über die nationalen und regionalen Behörden der EU-Länder ausgezahlt.

Gefördert werden unter anderem Projekte in den Bereichen:

  • Forschung und Innovation
  • Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • Entwicklung und Zusammenarbeit
  • Bildung 
  • Klimaschutz
  • Umwelt
  • Verbraucher- und Gesundheitsschutz
  • Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

Informationen über EU-Förderungen bietet die Plattform "Europa – das Portal der Europäischen Union". Neben zahlreichen Tipps werden auch wichtige Informationen für die gezielte Suche nach Finanzierungshilfen angeboten. Weiters erfährt man mehr über das Ziel des Förderprogramms, die Art der Finanzierung, die Bedingungen und das Verfahren für die Teilnahme sowie wichtige Fristen.

Tipp

EU-Förderungen für Unternehmerinnen/Unternehmer finden sich auch auf USP.gv.at im Themenbereich "Förderungen".

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion