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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Digitale Vorsorge

Eine Liste mit allen Online-Mitgliedschaften, Profilen und sonstigen Accounts, gegebenenfalls inklusive Benutzernamen und Passwörtern, ist die wichtigste Vorsorge für den digitalen Nachlass. Diese Liste sollte an einem sicheren Ort verwahrt werden (Dokumentenmappe) oder eventuell sogar bei einer Notarin/einem Notar hinterlegt werden.

Empfehlenswert ist es, neben den Zugangsdaten auch die gewünschte Vorgehensweise für die Hinterbliebenen festzuhalten. Grundsätzlich gibt es folgende vier Möglichkeiten, mit dem digitalen Nachlass umzugehen:

  • Erhaltung
  • Löschung
  • Archivierung
  • Übertragung der Daten an Angehörige/Erben/dritte Personen

Die meisten sozialen Netzwerke (Facebook, Instagram etc.) bieten mittlerweile Optionen an, um für den Todesfall vorzusorgen. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit einzustellen, dass bestimmte Personen informiert werden, wenn die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber über längere Zeit inaktiv ist bzw. eine Person als "Nachlasskontakt" festzulegen. Informationen dazu finden sich unter den Kontoeinstellungen des jeweiligen sozialen Netzwerks.

Eine technische Alternative zur physischen Liste der Zugangsdaten ist die Verwendung eines Passwort-Managers. Ein Passwort-Manager ist ein Programm, in dem alle Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter) gespeichert und mit einem einzigen Hauptpasswort abgerufen werden können. Eine Vertrauensperson kann im Todesfall mit dem einzigen Hauptpasswort alle Zugangsdaten abrufen.

Checkliste für die digitale Vorsorge

  • Erstellung eines Dokuments mit folgenden Informationen:
    • Welche Daten/Accounts/Online-Mitgliedschaften etc. gibt es?
    • Wie lauten die jeweiligen Zugangsdaten?
    • Was soll mit dem jeweiligen Account/den jeweiligen Daten geschehen (Erhaltung/Löschung/Archivierung/Übertragung der Daten an eine andere Person)?
    • Wer soll sich darum kümmern?
  • Verwahrung des Dokuments an einem sicheren Ort, der den Hinterbliebenen bekannt ist 
Hinweis

Es gibt Unternehmen, welche die technische Verwaltung des digitalen Nachlasses anbieten. Das ist allerdings risikoreich, denn Passwörter sollten niemals an Fremde weitergegeben werden!

Weiterführende Links

Broschüre "Digitaler Nachlass" (→ ISPA)

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion