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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Berufsbildende mittlere Schule

Berufsbildende mittlere Schulen (BMS) dauern ein bis vier Jahre. BMS mit einer Ausbildungsdauer von ein oder zwei Jahren vermitteln eine teilweise, solche mit einer Ausbildungsdauer von drei oder vier Jahren mit Abschlussprüfung eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Voraussetzung für den Besuch einer BMS ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe.

In manchen Fällen ist aber eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Nach erfolgreichem Besuch einer Polytechnischen Schule entfällt die Aufnahmeprüfung, auch bei ein- und zweijährigen BMS sowie landwirtschaftlichen Fachschulen gibt es keine Aufnahmeprüfung.

Nach Absolvierung einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule führen Aufbaulehrgänge (sechs Semester) zur Reife- und Diplomprüfung.

Absolventinnen/Absolventen der mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen können facheinschlägige Kenntnisse, Fähigkeiten und bereits nachgewiesenes Wissen auf vorgeschriebene Prüfungen (z.B. Unternehmerprüfung, Befähigungsnachweisprüfung, Meisterprüfung) angerechnet oder erlassen werden.

Schulstufe

9. bis 12. Schulstufe (14. bis 18. Lebensjahr)

Voraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder in schulautonomen Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende mittlere Schule (BMS) besucht werden. 

Für den Besuch einer BMS mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

Dauer

Ein bis vier Jahre (je nach Art der gewählten BMS)

Einstufung

  • ISCED Stufe: 3
  • NQR: IV

Inhalte

  • Allgemeinbildung
  • Konkrete berufliche Qualifikationen (bzw. Teilqualifikationen bei ein- bis zweijährigen Schulformen)
  • Praxisorientierte Ausbildung

Schulformen

BMS bieten Ausbildungen in verschiedenen Bereichen an, beispielsweise:

  • Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen (drei- oder vierjährig)
    Fachrichtungen: Bautechnik, Chemie, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Holzwirtschaft, Informationstechnik, Maschinenbau, Mechatronik
  • Handelsschule (dreijährig)
    Ausbildung zu Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
  • Fachschule für wirtschaftliche Berufe (ein-, zwei- und dreijährig)
    Ausbildung in wirtschaftlichen und touristischen Berufen bzw. Berufsvorbereitung
    Schulautonome Vertiefungen: z.B. Gesundheit und Soziales, Ernährung
  • Fachschule für Mode (dreijährig)
    Ausbildung zur Fachkraft in der Modewirtschaft und Bekleidungsindustrie
    Schulautonome Vertiefungen: z.B. Modedesign, Handel und Design
  • Hotelfachschule, Gastgewerbefachschule (dreijährig)
    Ausbildung zur Fachkraft im Hotel- und Gastgewerbe sowie im Tourismus
    Schulautonome Vertiefungen: z.B. Gastronomie, Sport, Kulinarik
  • Schulen für Sozialberufe
    Dreijährige Fachschule für Sozialberufe: an einigen Standorten inkl. Pflegeassistenz (plus ein Semester)
    Schulen für Sozialbetreuungsberufe (Aufnahme ab dem 17. bzw. 19. Lebensjahr) mit folgenden Schwerpunkten: Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung; Abschluss auf Fachniveau (2 bis 3 Jahre) oder auf Diplomniveau (3 bis 4,5 Jahre); auch für Berufstätige.
  • Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen (Ausbildungsdauer zwei bis vier Jahre)
    Ausbildung zur landwirtschaftlichen Facharbeiterin/zum landwirtschaftlichen Facharbeiter
    Ausbildungsschwerpunkte: z.B. Landwirtschaft, Land- und Ernährungswirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Gesundheit und Soziales
    Auskünfte erteilen die landwirtschaftlichen Schulreferate bei den Landesregierungen.
  • Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe (dreijährig)
    Ausbildung zur Assistenz bei den Bildungs- und Erziehungsaufgaben in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen
  • Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (dreijährig, auslaufend)
    Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen
    Gesundheits- und Krankenpflegediplom: ab 2024 Ausbildung anFachhochschulen in Zusammenarbeit mit Kliniken bzw. Krankenanstalten

Abschluss

Der erfolgreiche Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule berechtigt zur unmittelbaren Ausübung von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten und eröffnet den Zugang zu reglementierten Berufen.

Anschließend gibt es die Möglichkeit, eine Berufsreifeprüfung abzulegen, um die Studienberechtigung zu erlangen, oder einen Aufbaulehrgang zu besuchen (Bildungsziel der BHS, sechs Semester, mit Abschluss Reife- und Diplomprüfung).

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung