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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Kinder- und Jugendanwaltschaften in Österreich

In jedem Bundesland Österreichs gibt es eine weisungsfreie Kinder- und Jugendanwaltschaft. Diese bietet den Jugendlichen Beratung und Unterstützung in schwierigen Situationen. Dieses Angebot kann kostenlos und auf Wunsch anonym von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Anspruch genommen werden.

Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer:

Diese Tabelle gibt die Kinder- und Jugendanwaltschaften in Österreich wieder.
BundeslandKontaktdatenInformationen der Kinder- und Jugendanwaltschaft 
Burgenland Mag. Christian Reumann
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 57 600 - 2808
E-Mailpost.jugendanwalt@bgld.gv.at
Informationen zur Kinder- und Jugendanwaltschaft im Burgenland
Kärnten Mag. Astrid Liebhauser
Völkermarkter Ring 31
9020 Klagenfurt
Telefon: +43 800 22 17 08 oder +43 50 536 571 32
E-Mail: kija@ktn.gv.at
Informationen zur Kinder- und Jugendanwaltschaft in Kärnten
Niederösterreich Mag. Gabriela Peterschofsky-Orange
Tor zum Landhaus
Stiege A, 3. OG.
Wienerstraße 54
3109 St. Pölten
Telefon: +43 274 290 811
E-Mail: post.kija@noel.gv.at 
Informationen zur Kinder- und Jugendanwaltschaft in Niederösterreich
 
Oberösterreich Mag. Christine Winkler-Kirchberg
Energiestraße 2
4021 Linz
Telefon: +43 73 277 201 40 01
Fax: +43 73 277 2021 40 77
E-Mail: kija@ooe.gv.at   
Informationen zur Kinder- und Jugendanwaltschaft in Oberösterreich
 
Salzburg Mag. Johanna Fellinger
Fasaneriestraße 35
5020 Salzburg
Telefon: +43 5 7599 729
Fax: +43 5 7599 72909
E-Mail: kija@salzburg.gv.at 
Informationen zur Kinder- und Jugendanwaltschaft in Salzburg
 
Steiermark Mag. Denise Schiffrer-Barac
Paulustorgasse 4/III
8010 Graz
Telefon: +43 676 8666-0609 (Kinder- und Jugendrechtetelefon)
E-Mail: kija@stmk.gv.at
Informationen zur Kinder- und Jugendanwaltschaft in der Steiermark 
Tirol Mag. Elisabeth Harasser
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
Telefon: +43 0512 508 37 92
E-Mail: kija@tirol.gv.at
Informationen zur Kinder- und Jugendanwaltschaft in Tirol
Vorarlberg Mag. Christian Netzer, MBA
Schießstätte 12
6800 Feldkirch
Telefon: +43 5522 849 00
Fax: +43 5574 511-923 270
E-Mail: kija@vorarlberg.at
Informationen zur Kinder- und Jugendanwaltschaft in Vorarlberg
Wien Mag. Sebastian Öhner
Modecenterstraße 14/Block C
1030 Wien
Telefon: +43 1 70 770 00
E-Mail: post@jugendanwalt.wien.gv.at  
Informationen zur Kinder- und Jugendanwaltschaft in Wien

Weiterführende Links

Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreich

Letzte Aktualisierung: 1. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion