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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Registrierungsübersicht

Mit der IDAustria können Sie Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Ihre IDAustria (elektronische Identität) ist somit Ihr Schlüssel zu sicheren digitalen Services. Die Einführung von IDAustria eröffnet in der digitalen Welt neue Nutzungsmöglichkeiten wie beispielsweise den digitalen Führerschein direkt auf Ihrem Smartphone. Die IDAustria ist eine Weiterentwicklung der Handy-Signatur und der Bürgerkarte.

So kommen Sie zu Ihrer ID Austria

Tipp

Unser Chatbot hilft Ihnen, den für Sie passendsten Weg zu finden.

1. Wenn Sie eine Handy-Signatur besitzen 

  • Am 5.12.2023 wurde die Handy-Signatur von der ID Austria abgelöst. Wenn Sie sich seitdem bei einem Online-Service angemeldet haben, haben Sie sie bereits auf eine ID Austria umgestellt. Um die Umstellung zu starten, melden Sie sich auf oesterreich.gv.at oder in der AppDigitales Amt“ an. Dort werden Sie automatisch durch die nötigen Schritte geführt. Falls Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, kann sie auf die ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden. Ansonsten ist nur ein Umstieg auf die ID Austria mit Basisfunktion möglich. 

    Detaillierte Informationen finden Sie unter ID Austria Registrierung durch Online-Umstieg von Handy-Signatur. 
     

2. Wenn Sie bereits eine ID Austria mit Basisfunktion besitzen 

  • Bitte prüfen Sie, ob Ihre ID Austria mit Basisfunktion behördlich registriert wurde:
    Besuchen Sie die Seite Signatur-Zertifikatsdaten einsehen und achten Sie darauf, ob der Typ “behördlich” oder “nicht behördlich” vermerkt ist. Dieselbe Info können Sie auch in der App „Digitales Amt“ einsehen, indem Sie im Tab „Profil“ den Menüpunkt „Signatur-Zertifikatsdaten einsehen” öffnen.

    • behördlich: Sie können Ihre ID Austria mit Basisfunktion einfach online zur Vollfunktion aufwerten. Halten Sie dafür die Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises bereit. Melden Sie sich auf oesterreich.gv.at an und folgen Sie den Anweisungen zur Aufwertung. 

      Detaillierte Informationen finden Sie unter ID Austria Registrierung durch Online-Umstieg von einer behördlich registrierten ID Austria mit Basisfunktion.

    • nicht behördlich (oder kein gültiger österreichischer Reisepass/Personalausweis vorhanden):
      Melden Sie sich mit Ihrer ID Austria mit Basisfunktion in der App „Digitales Amt“ an und besuchen Sie eine Behörde zur Identitätsfeststellung. Dort erhalten Sie von der Behördenmitarbeiterin/dem Behördenmitarbeiter eine TAN in Ihrer App „Digitales Amt“. Führen Sie mit wenigen Klicks die Umstellung direkt in der App durch. Ihre ID Austria ist danach sofort einsatzbereit.

      Detaillierte Informationen finden Sie unter Registrierung mit ID Austria mit Basisfunktion.

3. Wenn Sie eine neue ID Austria registrieren möchten

  • Registrierung mit Online-Vorregistrierung
    Sie gehen bald zu einer Registrierungsbehörde und haben Zeit, sich darauf vorzubereiten? Führen Sie die Online-Vorregistrierung für die ID Austria durch: Dazu benötigen Sie die AppDigitales Amt“, ein Zweitgerät und die Ausweisnummer Ihres österreichischen Reisepasses oder Personalausweises. Dann müssen Sie nur noch innerhalb der nächsten 30 Tage eine Behörde zur Identitätsfeststellung aufsuchen und Ihre ID Austria ist danach sofort einsatzbereit.

    Detaillierte Informationen finden Sie unter Registrierung mit Online-Vorregistrierung.
     
  • Registrierung mit App „Digitales Amt“
    Sie können vor Ihrem Besuch der Registrierungsbehörde die AppDigitales Amt“ installieren? Nach der Identitätsfeststellung vor Ort erhalten Sie einen ID Austria-Ausdruck mit QR-Code. Diesen scannen Sie mit der AppDigitales Amt“, um die Registrierung der ID Austria zu starten. Danach sendet Ihnen die Behördenmitarbeiterin/der Behördenmitarbeiter eine TAN an Ihre App, um diese mit Ihrer ID Austria zu verknüpfen. Danach müssen Sie innerhalb von drei Monaten die Registrierung online abschließen: Dazu benötigen Sie den ID Austria-Ausdruck, die AppDigitales Amt“ und ein Zweitgerät.

    Detaillierte Informationen finden Sie unter Registrierung mit App „Digitales Amt“.
     
  • Registrierung mit SMS-TAN
    Sie besuchen die Registrierungsbehörde mit einem SMS-fähigen Handy? Die Behördenmitarbeiterin/der Behördenmitarbeiter sendet Ihnen nach der Identitätsfeststellung vor Ort eine TAN per SMS, um die Registrierung der ID Austria zu starten. Danach erhalten Sie einen ID Austria-Ausdruck, mit dem Sie innerhalb von drei Monaten die Registrierung online abschließen müssen: Dazu benötigen Sie ein internetfähiges Gerät und einen geeigneten Authentifizierungsfaktor.

    Detaillierte Informationen finden Sie unter Registrierung mit SMS-TAN.
     
  • Registrierung mit Post-TAN per RSa-Brief
    Sie haben bei Ihrem Besuch der Registrierungsbehörde kein Handy dabei? Geben Sie der Behördenmitarbeiterin/dem Behördenmitarbeiter nach der Identitätsfeststellung eine Zustelladresse bekannt. Danach erhalten Sie einen ID Austria-Ausdruck, mit dem Sie innerhalb von drei Monaten die Registrierung online fortführen müssen. Dadurch wird eine TAN per RSa-Brief an die Zustelladresse versendet. Sobald Sie den Brief erhalten haben, können Sie die Registrierung abschließen. Dazu benötigen Sie ein internetfähiges Gerät und einen geeigneten Authentifizierungsfaktor.

    Detaillierte Informationen finden Sie unter Registrierung mit Post-TAN per RSa-Brief.

Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt