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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Europäisches Jahr 2013/2014

Das Europäische Jahr 2013/2014 wurde den Bürgerinnen/Bürgern gewidmet. Männer und Frauen in Europa sollen ihre Rechte als EU-Bürgerinnen/EU-Bürger besser verstehen und somit bewusstere Entscheidungen in ihrem täglichen Leben treffen können.

Ziele des Europäischen Jahres der Bürgerinnen/Bürger waren die

  • Aufklärung der Bürgerinnen/Bürger über ihre Rechte und Möglichkeiten im Rahmen der EU-Bürgerschaft, insbesondere über ihr Recht auf freie Wahl des Arbeits- und Aufenthaltsortes in der EU
  • Anregung einer Debatte über die Hindernisse, die den Bürgerinnen/Bürgern die Ausübung ihrer Rechte erschweren, und Erarbeitung konkreter Vorschläge für die Beseitigung dieser Hindernisse
  • Ermutigung der Bürgerinnen/Bürger zur Teilnahme an Bürgerforen über die EU-Politik

Hinweis

Anlässlich der Europawahlen im Mai 2014 wurde der Themenschwerpunkt des Europäischen Jahres 2013 der Bürgerinnen und Bürger auf das Jahr 2014 ausgedehnt.

Weiterführende Links

Europäisches Jahr 2013/2014 (→ EU)

Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion