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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Elektronische Reisegenehmigung vor der Einreise

Manche Staaten außerhalb der EU verlangen vor der Einreise eine Online-Registrierung oder die Beantragung eines elektronischen Visums ("e-Visum"). Eine Einreise in diese Staaten ohne Vorab-Registrierung oder ohne elektronisches Visum ist in der Regel nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen rasch ändern können und daher empfohlen wird, immer die länderspezifischen Reiseinformationen des BMEIA zu konsultieren.

Unter anderem besteht eine solche Pflicht in folgenden Ländern (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

USA

Österreicherinnen/Österreicher, die visumfrei in die USA einreisen dürfen (Visa Waiver Program), müssen sich spätestens 72 Stunden vor Antritt der Flugreise (auch Transitflug) beim Elektronischen Reisegenehmigungssystem ESTAonline registrieren.

Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen für die USA finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Kanada

Österreicherinnen/Österreicher, die auf dem Luftweg nach Kanada reisen oder dort zwischenlanden möchten, benötigen grundsätzlich eine elektronische Einreisegenehmigung, die "Electronic Travel Authorization" (eTA). Diese muss vor dem Flug online beantragt werden.

Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen für Kanada finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Australien

Für Reisen nach Australien muss vor Reiseantritt eine elektronische Einreiseerlaubnis ("eVisitor") eingeholt werden. Der Antrag kann online und kostenlos gestellt werden.

Türkei

Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger müssen ihr Türkei-Visum für Tourismus und Geschäftsreisen vor Reisebeginn online beantragen und ausdrucken. Der elektronische Antrag erfolgt über das "Electronic Visa Application System". Als Übergangsmaßnahme bis auf Widerruf kann ein Visum auch bei der Einreise an einigen Flughäfen und Grenzstationen beantragt werden.

Kenia

Für die Einreise nach Kenia benötigen österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger ein Visum. Dieses muss vorab als "eVisa" über das Internet beantragt werden. Bei der Einreise muss ein Ausdruck des online ausgestellten Visums vorgelegt werden. Da es jedoch derzeit vermehrt zu Problemen bei der Inanspruchnahme dieses neuen Systems durch Reisende kommt, wurde seitens der zuständigen kenianischen Behörden auf eine parallele Weiterführung des bisherigen Systems – Visa erhältlich bei Ankunft, mit direkter Erteilung am Flughafen – bis auf weiteres entschieden. Für nähere Einzelheiten wird Reisenden empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia in Verbindung zu setzen.

Sri Lanka

Visa für Reisen nach Sri Lanka müssen online beantragt werden ("Electronic Travel Authorization", ETA). Eine Kopie der Bestätigungs-E-Mail der ETA sollte bei der Reise mitgeführt werden.

Weiterführende Links

Ausführliche aktuelle Informationen unter anderem zu den Bestimmungen für die Einreise und die Ausreise finden sich in den "Länderspezifischen Reiseinformationen" auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA). Darüber hinaus können Anfragen an Werktagen auch an das Bürgerservice-Telefon des BMEIA, erreichbar unter +43 1 90115-3775, gestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten