Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Checkliste Hochzeit
Auch bei einer Hochzeit werden Behördenwege notwendig. Unsere Checkliste soll eine Unterstützung im Hinblick auf die notwendigsten Amtswege bis zur Trauung darstellen.
Vor der Hochzeit:
- Alle erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung vorbereiten
- Klärung der Namensführung in der Ehe
- Bei Heirat im Ausland zuständiges österreichisches Standesamt kontaktieren
- Termin für die konfessionelle Trauung festlegen
- Gegebenenfalls Trauzeuginnen/Trauzeugen fragen und festlegen
- Sonderurlaub der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber melden
- Anmeldung zur Eheschließung
- Bei einer katholischen Trauung: Besuch eines Eheseminars
- Eventuell Ehevertrag abschließen
Nach der Hochzeit
Im Falle einer Namensänderung finden Sie eine Übersicht über alle notwendigen Schritte im Kapitel "Namensänderungen".
Achtung
Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.
Tipp
Wer in Wien den Hauptwohnsitz hat und heiratet, kann bei Namens- und/oder Adressänderung gleichzeitig am Wiener Standesamt (→ Stadt Wien) eine Ummeldung (→ Stadt Wien) durchführen sowie einen neuen Staatsbürgerschaftsnachweis (→ Stadt Wien) beantragen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion