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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Heeresführerschein – Austausch

Allgemeine Informationen

Der Heeresführerschein ist eine öffentliche Urkunde und gilt im Regelfall nur zum Lenken von Heeresfahrzeugen. Diese Heereslenkberechtigung kann nach Ausscheiden aus dem Bundesheer jedoch auf eine zivile Lenkberechtigung umgeschrieben werden.

Voraussetzungen

Bestätigung des Bundesheeres über die Heereslenkberechtigung

Fristen

Der Heeresführerschein muss innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus dem Bundesheer umgeschrieben werden, später ist eine Umschreibung nicht mehr möglich.

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Austausch des Heeresführerscheins stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

Bei einem Austausch des Heeresführerscheins gegen einen zivilen Führerschein haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Der alte Führerschein wird abgegeben
    Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
  • Der alte Führerschein wird behalten
    Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

  • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
  • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Innerhalb Österreichs

Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Heeresführerschein
  • Bestätigung des Bundesheeres über die Heereslenkberechtigung
  • Ziviler Führerschein (falls vorhanden)
  • Ein Foto (Hochformat 35 mmx 45 mm), das die Besitzerin/den Besitzer einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)
  • Eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

Austausch der Heereslenkberechtigung:

  • 60,50 Euro bei Erteilung (wenn die Antragstellerin/der Antragsteller noch keine zivile Lenkberechtigung besitzt)
  • 49,50 Euro bei Ausdehnung (wenn die Antragstellerin/der Antragsteller bereits eine zivile Lenkberechtigung für eine andere Klasse besitzt)

Rechtsgrundlagen

§ 22Führerscheingesetz (FSG)

Zum Formular

Antrag auf Austausch des Heeresführerscheins

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie