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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Lehrberuf (Duale Ausbildung)

Die duale Berufsausbildung bietet für alle Personen nach Erfüllung der Schulpflicht eine wirtschafts- und praxisnahe maßgeschneiderte Fachkräfteausbildung für das Berufsleben.

Grundlage der Ausbildung sind die vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft herausgegebenen Berufsbilder (Ausbildungsordnungen) sowie der Lehrvertrag mit einem Unternehmen (Lehrbetrieb), der die verschiedenen Rechte und Pflichten der Vertragspartner regelt.

Die folgenden Seiten bieten ausführliche Informationen zum Thema "Lehre" sowie Tipps für die Ausbildung. Außerdem stehen Informationen zu Beihilfen und Förderungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe sowie zum Ablauf der Ausbildung zur Verfügung.

Eine Liste der Lehrberufe von A-Z (→ BMAW) findet sich auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft, in der alle Lehrberufe - z.B. kaufmännisch-administrative, technische, kreative oder handwerkliche Berufe - die in Österreich erlernt werden können, angeführt sind. Informationen zu jedem Lehrberuf und die Erstellung eines Interessensprofils bietet der Berufsinformationscomputer (→ BIC).

Die Lehre ist die Form der beruflichen Erstausbildung in Österreich mit den meisten Lernenden. Neben einer soliden beruflichen Grundausbildung zur Fachkraft bietet sie zahlreiche Zusatzqualifizierungen wie etwa Lehre mit Matura oder den Erwerb zusätzlicher Kompetenz im Rahmen von Ausbildungsverbünden. Nach Abschluss der Ausbildung stehen berufliche Weiterbildungen wie Qualifizierungen im Rahmen der Höheren Beruflichen Bildung (HBB), Meister- und Befähigungsprüfungen oder berufsbezogene (Fach-)Hochschullehrgänge offen. 

Weiters werden im Berufsleben internationale Erfahrungen und Praktika immer wichtiger. Unternehmen suchen oft Personen, die schon während der Lehre Auslandserfahrungen gesammelt haben. Wer einen Teil seiner Lehrausbildung im Ausland absolviert, kann einen entscheidenden Vorteil bei der späteren Jobsuche haben.

Informationen darüber, wie ein Teil der Berufsbildung im Ausland absolviert werden kann und wie diese Qualifikationen in Österreich anerkannt werden können, finden sich auf den Seiten zum EUROPASS (→ Nationales Europass Zentrum) der Europäischen Union sowie speziell für Lehrlinge beim Verein für internationalen Fachkräfteaustausch (→ IFA).

Wer im Ausland bereits einen mit der österreichischen Lehrabschlussprüfung vergleichbaren beruflichen Abschluss erlangt hat, kann beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft einen Antrag auf Anerkennung ("Gleichhaltung von Lehrabschlussprüfungen") stellen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft