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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Der Bundesstaat Österreich

Österreich ist eine repräsentative Demokratie, d.h. die österreichische Bevölkerung wählt das Parlament (konkret: den Nationalrat und die Landtage), welches den Wählerwillen dann nach außen hin präsentiert.

Die Bundesregierung (Bundeskanzlerin/Bundeskanzler, Vizekanzlerin/Vizekanzler, Bundesministerinnen/Bundesminister) ist eines der obersten Verwaltungsorgane in Österreich. Die Bundesregierung trifft Entscheidungen als Kollegium (in ihrer Gesamtheit). Sie ist nicht für eine bestimmte Funktionsperiode bestellt; traditionell wird sie allerdings nach jeder Nationalratswahl neu gebildet.

Staatssekretärinnen/Staatssekretäre gehören nicht der Bundesregierung an, sie unterstützen die Bundesministerinnen/Bundesminister bei ihren Aufgaben.

Der amtierende österreichische Bundeskanzler heißt seit 6. Dezember 2021 Karl Nehammer, Mag. Werner Kogler ist Vizekanzler.

Gemäß Artikel 72 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist zwingend die Funktion eines Vizekanzlers vorgeschrieben. Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich.

Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert grundsätzlich fünf Jahre; eine vorzeitige Auflösung durch Beschluss des Nationalrates ist möglich.

Das Staatsoberhaupt Österreichs ist die Bundespräsidentin/der Bundespräsident. Diese/dieser wird grundsätzlich alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Sie/er hat zahlreiche, in der Bundesverfassung verankerte Aufgaben, so z.B. die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, die Beurkundung von Gesetzen oder den Oberbefehl über das Österreichische Bundesheer. Teilweise sind die Aufgaben der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auch repräsentativer Natur.

Seit dem 26. Jänner 2017 ist Dr. Alexander Van der Bellen österreichischer Bundespräsident.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion