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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Beschäftigungsinitiative 50+

Seit 2018 stehen dem Arbeitsmarktservice im Rahmen der "Beschäftigungsinitiative 50+" jährlich 165 Millionen Euro für die Integration älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Gefördert werden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die mindestens 50 Jahre alt und länger als 90 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind. Wenn Arbeitsuchende wegen gesundheitlicher Einschränkungen oder langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt (Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger, arbeitsmarktferne Personen) geringe Beschäftigungschancen haben, können sie schon vor Ablauf der 90-tägigen Vormerkdauer von der "Beschäftigungsinitiative 50+" profitieren.

Im Rahmen der "Beschäftigungsinitiative 50+" werden vor allem arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Beschäftigungsförderung eingesetzt: Die Eingliederungsbeihilfe, die Kombilohnbeihilfe und Soziale Unternehmen (2. Arbeitsmarkt) sollen dabei verstärkt Personen ab 50 den Einstieg bzw. die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern. Aber auch arbeitsplatznahe Qualifizierung ("AQUA", Implacementstiftung) leistet einen wertvollen Beitrag  bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft