Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
AMS.help Ombudsstellen
Das Arbeitsmarktservice stellt für jedes Bundesland Ombudsstellen für Fragen und Feedback zur Verfügung.
Kontakt
Name | Kontaktdaten | Informationen zur Ombudsstelle |
---|---|---|
AMS Burgenland | Permayerstraße 10 7000 Eisenstadt Telefon: +43 50 904 140 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Burgenland |
AMS Kärnten | Rudolfsbahngürtel 42 9021 Klagenfurt Telefon: +43 50 904 240 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Kärnten |
AMS Niederösterreich | Hohenstaufengasse 2 1010 Wien Telefon: +43 50 904 340 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Niederösterreich |
AMS Oberösterreich | Europaplatz 9 4021 Linz Telefon: +43 50 904 440 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Oberösterreich |
AMS Salzburg | Auerspergstraße 67a 5020 Salzburg Telefon: +43 50 904 540 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Salzburg |
AMS Steiermark | Babenbergerstraße 33 8020 Graz Telefon: +43 50 904 640 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Steiermark |
AMS Tirol | Amraser Straße 8 6020 Innsbruck Telefon: +43 50 904 740 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Tirol |
AMS Vorarlberg | Rheinstraße 33 6901 Bregenz Telefon: +43 50 904 840 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Vorarlberg |
AMS Wien | Ungargasse 37 1030 Wien Telefon: +43 50 904 940 | Informationen zur Ombudsstelle des AMS Wien |
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