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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Vergiftungsunfälle mit Kindern

Kinder unter vier Jahren wissen nicht, was für sie gefährlich ist. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, für ihre Kinder vorzusorgen. Gefährliche Produkte müssen daher unerreichbar aufbewahrt werden.

Laut Österreichischem Zivilschutzverband sind die häufigsten Ursachen für Vergiftungen:

  • Medikamente
  • Chemikalien
  • Pflanzen
  • Alkohol
  • Zigaretten

Folgende Regeln sollten beachtet werden, um Unfälle von Kindern zu vermeiden:

  • Nach dem Gebrauch von Haushaltschemikalien und Medikamenten sollten diese immer sofort weggeräumt werden. Die Aufbewahrung sollte in einem hochgelegenen, versperrbaren Schrank erfolgen.
  • Chemikalien sollten nur in Originalverpackungen aufbewahrt werden. Das Umfüllen von Reinigungsmittel in Limonadenflaschen führt immer wieder zu Verwechslungen und Verätzungen und sollte daher vermieden werden.
  • Für Kinder sehen bunte Pillen wie Süßigkeiten aus. Tabletten und Alkohol sollten nicht vor dem Kind eingenommen werden, da es dies sonst eventuell nachahmen möchte.
  • Volle Aschenbecher und herumliegende Zigaretten sind für Kinder gefährlich. Der Nikotingehalt einer Zigarette kann für ein Kleinkind tödlich sein.
  • Kinder können oftmals kindersichere Verschlüsse bei Flaschen öffnen, deshalb sollte man sich nicht auf kindersichere Verschlüsse verlassen. Achten Sie auch auf Ihre Handtasche.
  • Einige Pflanzen in Zimmer und Garten sind giftig. Am besten ist es, solche Pflanzen aus Wohnung und Garten zu entfernen, bis die Kinder für vernünftige Erklärungen zugänglich sind.

Weiterführende Links

Österreichischer Zivilschutzverband (→ ÖZSV)

Letzte Aktualisierung: 16. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion